Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (basierend auf der ArbMedVV)
Diese Vorsorgeuntersuchungen dienen der Prävention arbeitsbedingter Krankheiten. Es gibt Pflicht- und Angebotsvorsorgen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern anbieten müssen. Zusätzlich kann der Arbeitnehmer Wunschvorsorgen einfordern. Unsere betriebseigenen Arbeitsmediziner führen diese Vorsorgeuntersuchungen für Sie durch.
Ausbildung von Brandschutzhelfern
Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Aus diesem Grund sollte jeder Arbeitgeber diesem Thema ausreichend Aufmerksamkeit widmen und für entsprechende verhütende Maßnahmen sorgen. Zum betrieblichen Brandschutz gehören unter anderem regelmäßige Unterweisungen aller Beschäftigten und die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Unsere betriebseigenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit übernehmen für Sie die Ausbildung der Brandschutzhelfer in Ihrem Unternehmen. So sind Sie für den Ernstfall vorbereitet und erfüllen gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben.
Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten
Unsere betriebseigenen Sicherheitsingenieure bilden Mitarbeiter Ihres Unternehmens zu internen Sicherheitsbeauftragten aus. Ihr Vorteil: Über die eigentliche Ausbildung hinaus können unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit offene Fragen der Sicherheitsbeauftragten beantworten. Für Begehungen der Arbeitsstätten sind unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit regelmäßig in Ihrem Unternehmen und können die Ausbildung stetig ausbauen und vertiefen.
Beratung bei sowie Erstellung von Rettungs- und Fluchtwegeplänen
Gerne unterstützen Sie unsere betriebseigenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der fachgerechten Planung, Herstellung und Kennzeichnung der Rettungs- und Fluchtwegpläne.
Beratung und Unterstützung beim betrieblichen Gesundheitsmanagement und bei Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung
Es gibt viele Wege und Maßnahmen, um die Gesundheit der Beschäftigten in Ihrem Betrieb zu fördern und nachhaltig zu erhalten. Gerne beraten wir Sie betriebsspezifisch zu den Möglichkeiten in Ihrem Unternehmen und unterstützen Sie bei deren Umsetzung.
Beratung zu Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Krankheit und Behinderung
Wir beraten Sie zum Beispiel zu den Möglichkeiten des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) und begleiten ihre Mitarbeiter bei der stufenweisen Wiedereingliederung nach Unfall oder langer Krankheit (Hamburger Modell).
Business Yoga
Bieten Sie Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, unser Yoga Angebot zu nutzen. Regelmäßige Teilnahme kann Rückenschmerzen, Nackenverspannungen und allgemeine Anspannung und Stress abbauen und nachhaltig verringern. Körper und Geist werden gleichzeitig positiv beeinflusst und Ihre Mitarbeiter bleiben gesund und leistungsfähig.
Einstellungsuntersuchungen nach den geltenden gesetzlichen Regelungen
Einstellungsuntersuchungen dürfen nicht ohne entsprechende Rechtsgrundlage gefordert werden. Bestimmte Berufe setzen gewisse gesundheitliche Eignungen voraus. Dabei geht es zumeist um die Sicherheit der Beschäftigten oder Dritter. Einstellungsuntersuchungen sind nicht zu verwechseln mit den gängigen Vorsorgeuntersuchungen. Unsere Betriebsärzte beraten Sie deshalb umfassend und führen, soweit die Rechtsgrundlage vorliegt, Einstellungsuntersuchungen für Sie durch.
Medizinische Untersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung (FEV)
Die Fahrerlaubnisverordnung beschreibt genaue Mindestanforderungen an die gesundheitliche Eignung von Fahrerlaubnisbewerbern und -inhabern. Die Eignung wird mit Hilfe von Tests und ärztlichen Untersuchungen festgestellt. Ziel der dadurch resultierenden regelmäßigen Untersuchungen ist es, Krankheiten zu erkennen, die mit der sicheren Beherrschung von Fahrzeugen nicht vereinbar sind. Bei verschiedenen Fahrerlaubnisklassen gibt es deshalb Befristungen der Fahrerlaubnis und die Eignung muss in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Wenden Sie sich an uns, um das passende Angebot zu erhalten.
Mitarbeiterunterweisung
Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung werden Gefährdungen in Ihrem Unternehmen ermittelt. Über entsprechende Schutzmaßnahmen, die daraus abgeleitet werden, müssen Ihren Beschäftigten aufgeklärt werden. Denn nur eine korrekte Ausführung bestimmter Arbeitsabläufe, sichert den Erfolg von Schutzmaßnahmen. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit führen die regelmäßig anfallenden Mitarbeiteranweisungen in Ihrem Unternehmen durch (nach § 12 ArbSchG).
Prüfung von ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln
Prüfung von Spielgeräten und Spielplätzen
Neben ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln prüfen wir auch Ihre Spielgeräte und Spielplätze.
Untersuchung zu Hauterkrankungen (ehem. G24)
Bei regelmäßiger Feuchtarbeit und dem Kontakt mit chemischen Substanzen oder anderen Gefahrenquellen müssen Beschäftigte regelmäßig auf Hauterkrankungen untersucht werden. Unsere Betriebsärzte führen diese Vorsorgeuntersuchung für betroffene Beschäftigte Ihres Unternehmens durch und beraten zu möglichen Behandlungen und Präventionsmaßnahmen.
Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmarbeitsplätze (ehem. G37)
Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen setzen eine regelmäßige Vorsorgeuntersuchung voraus. Diese Vorsorgeuntersuchung war lange Zeit bekannt als G37. Beschäftigte müssen vor Antritt der Tätigkeit an der Untersuchung teilgenommen haben. In regelmäßigen Abständen muss die Vorsorgeuntersuchung wiederholt werden. Unsere Betriebsärzte informieren Sie über die Vorsorgeuntersuchung und führen diese in Ihrem Unternehmen durch.