Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV (ehemals G-Untersuchungen)

Arbeitsmedizinische Vorsorge 

Mit unserem Angebot für arbeitsmedizinische Vorsorge durch qualifizierte Betriebsmediziner unterstützen wir Sie in allen Bereichen des Gesundheitsschutzes. Als Experten für betrieblichen Arbeitsschutz bieten wir Ihnen und Ihren Mitarbeiter individuelle Full-Service-Leistungen unkompliziert an.

Alle Vorsorgen nach ArbMedVV
Unverbindliche Beratung
Für jede Branche und Tätigkeit
In Ihrer Nähe, bundesweit

Vorsorge ist besser als Nachsorge

Um die Gesundheit der Mitarbeiter vor unterschiedlichen Gefährdungen auf der Arbeit zu schützen und die Arbeitssicherheit zu gewährleisten, müssen vorsorgende Maßnahmen im Bereich der Arbeitsmedizin getroffen werden. Neben Gefährdungen durch biologische oder chemische Gefahrstoffe oder Strahlung können in Betrieben auch andere Unfallgefahren bestehen. Mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge werden die Beschäftigten über mögliche Gesundheitsrisiken und damit verbundene Themen informiert und beraten. Hierbei ist auch Prävention sehr wichtig, damit es zu keinen Vorfällen kommt. Alle Maßnahmen tragen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und somit zum besseren Arbeitsschutz bei. 


Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge 

Innerhalb der Arbeitsmedizin wird zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge unterschieden: 

Die Pflichtvorsorge geht vom Unternehmer aus und sie ist eine Voraussetzung, damit die Arbeit überhaupt ausgeübt werden darf. Sie wird vor der Arbeitsaufnahme durchgeführt und in regelmäßigen Abständen wiederholt.  

Die Angebotsvorsorge wird dem Arbeitnehmer von dem Unternehmer individuell angeboten. Sie ist freiwillig und nicht verpflichtend. Die Angebotsvorsorge muss regelmäßig angeboten werden, auch wenn sie nicht angenommen wird. Sollten Krankheiten im Betrieb auftreten, muss der Unternehmer unbedingt reagieren und eine Betreuung anbieten. Die Vorsorgetermine werden vom Betriebsarzt bestimmt. 

Die Wunschvorsorge geht vom Arbeitnehmer aus, der ein Recht hat, sich arbeitsmedizinisch beraten zu lassen. Es muss diesbezüglich eine Aufklärung des Arbeitgebers dem Mitarbeiter gegenüber erfolgen. Die Wunschvorsorge kann zum Beispiel verlangt werden, wenn Mitarbeiter psychischen Belastungen ausgesetzt sind, Fragen haben und Hilfe benötigen.  

Eignungsuntersuchung 

Eignungsuntersuchungen dienen der Überprüfung der arbeitsmedizinischen Tauglichkeit des zu untersuchenden Mitarbeiters (z.B. Eignungsuntersuchung Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, Arbeiten mit Absturzgefahr, Eignungsbeurteilung Atemschutzgeräte). Es wird geprüft, ob der Mitarbeiter physisch und/oder psychisch fähig ist, seine Aufgaben so zu erfüllen, das von ihm keine Gefahr für Kollegen, Kunden und Dritte ausgeht. Da es sich hierbei um einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte handelt, kann die Eignungsuntersuchung nur in bestimmten Fällen erfolgen. Dies ist der Fall, wenn sie in besonderen rechtlichen Vorschriften vorgegeben wird (z.B. die Fahrerlaubnisverordnung). Arbeitsrechtliche Vereinbarungen können ebenfalls Bestimmungen zu Eignungsuntersuchungen enthalten. Sie dienen dem Schutz der Allgemeinheit und müssen die Persönlichkeitsrechte des zu untersuchenden Mitarbeiters berücksichtigen. 
Hier wird jedoch eine Zustimmung des Arbeitnehmers zur Teilnahme benötigt, die vertraglich jedoch für eine Weiterbeschäftigung als verpflichtend anzusehen ist.

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung kann Aufschluss darüber gegeben werden, ob eine Einstellungsuntersuchung erforderlich ist und wie umfangreich sie sein soll. Dabei ist jene Art der Untersuchung nur in gefährdeten Arbeitssektionen zulässig, in denen durch die Eignung das Risiko von Arbeitsunfällen reduziert wird. Die Gefährdungsbeurteilung allein stellt jedoch keine Rechtsgrundlage dar. Mögliche Anwärter können nicht gezwungen werden teilzunehmen, die Entscheidung über die Einstellung liegt in jedem Fall beim Unternehmer. 

Erfahren Sie mehr über wichtige Vorsorgen:

Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit
(ehemals G25-Untersuchung)
Hautgefährdende Tätigkeit/ Feuchtarbeit
(ehemals G24-Untersuchung)
Krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahrstoffe (ehemals G40-Untersuchung)
Lärm – Arbeitsmedizinische Vorsorge
(ehemals G20- Untersuchung)
Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (ehemals G42- Untersuchung)

Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV (ehemals G-Untersuchungen)
arbeitsmedizinische Regeln

Arbeitsmedizinische Regeln

Bei den arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) handelt es sich um eine konkrete Hilfe zur Umsetzung der Verordnung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge. Hält der Arbeitgeber die AMR ein, so kann er davon ausgehen, dass die konkretisierten Anforderungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Versorge erfüllt sind (Vermutungswirkung § 3 Absatz 1 Satz 3 ArbMedVV).
Entscheidet sich der Dienstgeber für einen anderen Lösungsansatz, hat er dennoch die gleiche Sicherheit und den gleichen Arbeitsschutz gegenüber dem Mitarbeiter zu gewährleisten und gesetzliche Bestimmungen einzuhalten.
Die AMR berücksichtigen neue Vorschriften und Erkenntnisse in der Arbeitsmedizin regelmäßig und aktualisiert sie stetig. 

FAQ

Wie oft und wann müssen arbeitsmedizinische Vorsorgen wiederholt werden?

Open

Wer zahlt die arbeitsmedizinischen Vorsorgen?

Open

Wieso werden Einstellungsuntersuchungen durchgeführt?

Open

Was ist bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu beachten?

Open

Wie lange dauert eine arbeitsmedizinische Vorsorge?

Open

Jetzt unverbindlich beraten lassen!

Unsere Experten stehen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter 030 – 22957967 oder schreiben Sie uns.

Alexander Hahn
Team Lead Customer Care
Alexander Hahn Team Lead Customer Care

Das können wir Ihnen außerdem bieten

Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizin

Im Interesse jedes Unternehmens ist es, gesunde Mitarbeiter zu haben. Sie sind der wichtigste Faktor für den Erfolg und nur wenn sie wohlauf und motiviert sind, können sie auch zu mehr Produktivität beitragen. Unser kompetentes medizinisches Fachpersonal unterstützt Sie bei der fundierten arbeitsmedizinischen Betreuung Ihrer Mitarbeiter.

Grundbetreuung

Grundbetreuung

Betriebsarztservice deckt die durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die Vorschriften der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vorgesehene Grundbetreuung ab.

Arbeitspsychologie

Arbeitspsychologie

Unsere Arbeitspsychologen stehen Ihnen zur Verfügung, um dafür zu sorgen, dass Ihre Mitarbeiter psychisch gesund und damit produktiver sind.