Was sind Betriebsanweisungen?
In allen Unternehmen gibt es Betriebsanweisungen, die Teil der Arbeitssicherheit sind und als Informationen mit Vorschriften an Mitarbeiter gerichtet sind, um sie auf mögliche Gefahren hinzuweisen und Schutzmaßnahmen zu treffen. Sie werden aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet. Es handelt sich dabei um Anweisungen des Arbeitgebers an die Beschäftigten. Damit wird erklärt, wie bestimmte Arbeitsmittel bedient oder wie generell mit Gefahrstoffen umgegangen werden soll. Betriebsanweisungen sind wichtig für den Arbeitsschutz und den Gesundheitsschutz im Betrieb und ermöglichen darüber hinaus auch konstant qualitative und vereinheitlichte Arbeitsabläufe. Sie dienen der Prävention von Arbeitsunfällen und sind auch ein sehr wichtiges Element des Arbeitsschutzes.
Inhalt einer Betriebsanweisung
Eine Betriebsanweisung ist leicht verständlich formuliert, sodass sie jeder Beschäftigte verstehen kann. Sie wird auf Basis der Gefährdungsbeurteilung erstellt. Mit klaren Ausdrücken und Informationen können Mitarbeiter nachvollziehen, wie sie in bestimmten Fällen zu reagieren und zu handeln haben. Der Arbeitgeber ist inhaltlich für die Betriebsanweisungen verantwortlich. Die Vorschriften sind für die Arbeitnehmer verbindlich und haben daher arbeitsrechtlich eine große Relevanz. Betriebsanweisungen sind wie folgt gegliedert:
- Der Anwendungsbereich
- Gefahren für den Menschen und die Umwelt
- Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln
- Verhalten bei Störungen und im Falle einer Gefahr
- Verhalten bei Unfällen und Erste Hilfe
- Instandhaltung und Entsorgung
Wer erstellt die Betriebsanweisung?
Die Erstellung der Betriebsanweisung liegt in der Pflicht des Arbeitgebers, der diese wiederum an seine Belegschaft zu kommunizieren hat. Damit sie erstellt werden kann, sind Angaben des Herstellers, Vorschriften für den Arbeitsschutz, Datenbanken mit Gefahrstoffen und Biostoffen, betriebliche Erfahrungen und Fachwissen der Fachkraft für Arbeitssicherheit ausschlaggebend, da sie als Informationsquelle genutzt werden.
Welche Farbe steht für welche Art von Arbeitsanweisung?
Damit Betriebsanweisungen rasch differenziert werden können, werden sie in unterschiedliche Farben aufgeteilt. Standardmäßig gilt daher:
- Blau – für Arbeitsmittel und Maschinen bzw. Anlagen
- Orange – für Gefahrstoffe
- Gelb – für gentechnische Anlagen
- Grün oder Pink – für biologische Arbeitsstoffe
Wichtig ist, dass im Unternehmen zumindest eine einheitliche Farbgestaltung eingehalten wird, um einen optimalen Wiedererkennungseffekt zu erzielen.
Betriebsanweisung für Gefahrstoffe
Gemäß dem § 14 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) muss der Arbeitgeber den Umgang mit gefährlichen Stoffen mittels Betriebsanweisungen schriftlich definieren und regeln. Die inhaltliche Gestaltung und die Struktur orientieren sich dabei an der TRGS 555 (Technische Regel für Gefahrstoffe).
Nach der TRGS 555 sind Betriebsanweisungen wie folgt strukturiert:
- Arbeitsbereiche, Arbeitsplatz und Tätigkeit
- Gefahrstoffe (Bezeichnung)
- Gefahren Mensch und Umwelt
- Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln
- Verhalten im Falle einer Gefahr
- Erste Hilfe
- Sachgerechte Entsorgung
Als Gefahrstoffe werden gemäß Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV) definiert:
- Gefahrstoffe und Gemische nach § 3
- Explosionsfähige Stoffe, Gemische, Erzeugnisse
- Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, wo bei deren Produktion die ersten zwei genannten Stoffe entstehen oder freigesetzt werden können
- Stoffe und Gemische, die den ersten drei genannten Kriterien nicht zugeordnet werden können, die aber wegen ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder giftigen Eigenschaften eine Gefährdung für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter darstellen können
- Jegliche Stoffe mit einem Arbeitsplatzgrenzwert
Neue Kennzeichnung
Die GHS-Verordnung (Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) regelt die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen. Für Gemische gilt die Verordnung seit dem 1.6.2015.
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