Verkehrsmedizin

Die Zahl der Verkehrstoten und die Anzahl der Schwerverletzten im Straßenverkehr ist gemäß den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes seit Jahren stark rückläufig und hängt mit vielen Gründen zusammen. Es ist davon auszugehen, dass einer der positiven Gründe die geregelten verkehrsmedizinischen Fahrtauglichkeitsuntersuchungen (gemäß FeV) sind, die besonders für Berufsfahrer ein wichtiges Instrument zur Früherkennung von Erkrankungen und Beeinträchtigungen darstellen.
Im Rahmen der Verkehrsmedizin spielt besonders für Berufsfahrer, LKW-, Bus-, Taxi-Fahrer als auch innerhalb der Luft- und Seefahrt oder des Güterverkehrs, die Früherkennung von Erkrankungen oder Beeinträchtigungen eine wichtige Rolle. Sie schützt vor Schäden und Unfällen im Straßenverkehr, zur hohen See, in der Luft oder auf den Schienen.
Für wen ist die Führertauglichkeitsuntersuchung verpflichtend?
Die Fahrtauglichkeitsuntersuchung gemäß FeV beinhaltet alle wichtigen Regelungen zur Führung von Kraftfahrzeugen und richtet sich an LKW-, Bus- und Taxifahrer im Speziellen.
Zur Erteilung als auch zur Verlängerung der Fahrerlaubnis für C, C1, CE, C1E (LKW), D, D1, DE, D1E (Bus) und die Fahrgastbeförderung (P-Schein, Taxi) gemäß Anlage 5 Nr. 1 und Anlage 6 FeV ist die ärztliche Eignungsuntersuchung und der Sehtest verpflichtend. Zudem ist ein Reaktionstest gemäß Anlage 5 Nr. 2 FeV für die Erteilung der Fahrerlaubnis für D, D1, DE, D1E (Bus) und Fahrgastbeförderung (P-Schein, Taxi), die Verlängerung der Fahrerlaubnis für D, D1, DE, D1E (Bus) ab dem 50. Lebensjahr und die Verlängerung der Fahrerlaubnis für Fahrgastbeförderungen (P-Schein, Taxi) ab dem 60. Lebensjahr vorgeschrieben.
Übersicht Verkehrsmedizin

Ablauf der Untersuchung
- Ärztliche Eignungsuntersuchung zur Feststellung der körperlichen Fitness und Eignung
- Ärztlicher Sehtest zur Feststellung der Fahreignung
- Bei Bedarf Reaktionstest
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