die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten bei Betriebsarztservice

Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten 

Jedes Unternehmen braucht einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte. Gemäß der DGUV Vorschrift 1 sind sie ein wichtiger Bestandteil für die Prävention, Sicherheit, Gesundheit, Verhinderung von Arbeitsunfällen, und auch die Klärung von sicherheitstechnischen Fragen und Themen im Betrieb. Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten findet zweistufig in einer Grundlagenausbildung und tätigkeitsspezifischen Aufbauseminaren statt.

Dauer: 6 Stunden
Rechtskonforme Ernennungsurkunde
Inkl. Schulungsmaterial
Vor Ort oder in einer unserer Betriebsstätten

Die Rolle der Sicherheitsbeauftragten 

Arbeitssicherheit geht vor. Darum kümmern sich Sicherheitsbeauftragte, die den Betrieb effizient dabei unterstützen, dass alle Mitarbeiter bei ihrer Arbeit sicher und gesund sind. Sie unterstützen die Leitung, wie auch die Führungskräfte, bei der Erfüllung der Vorschriften und Aufgaben im Arbeitsschutz, wie auch der Einhaltung von Schutzmaßnahmen. Dies erfolgt unabhängig davon, ob bereits eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein Betriebsarzt bestellt wurde. Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, die während der Arbeitszeit ausgeübt wird. Die Ausbildungskosten werden vom Arbeitgeber übernommen. Unternehmer sollten folgende Punkte beachten: 

  • Die Sicherheitsbeauftragten haben ihre Aufgaben während der Arbeitszeit zu erfüllen. 
  • Sie nehmen an Betriebsbesichtigungen und Unfalluntersuchungen in ihrem Bereich teil. 
  • Die Ergebnisse der Betriebsbesichtigungen und Unfalluntersuchungen sollen den Sicherheitsbeauftragten vorgelegt werden. 
  • Informationen zu einem Unfallgeschehen in dem entsprechenden Bereich sind ebenfalls an sie weiterzugeben.  

Sicherheitsbeauftragte sind eine große Hilfe für Unternehmen, genießen das Vertrauen ihrer Vorgesetzten und Kollegen. Sie leisten einen wertvollen Beitrag für eine gesunde Arbeitsatmosphäre, die Erfüllung von Schutzmaßnahmen und gehen mit Geduld und Ausdauer an ihre Aufgaben heran. 

Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten 

Wenn im Betrieb die erforderlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften nicht eingehalten werden, eine vorgeschriebene Schutzvorrichtung fehlt oder Mängel auftreten, meldet das der Sicherheitsbeauftragte schriftlich seinem Vorgesetzten. Bei der Meldung wird empfohlen, auf die Erfahrungen der Kollegen aus der betrieblichen Praxis zurückzugreifen und dem Vorgesetzten bereits konkrete Lösungsvorschläge anzubieten. Die Aufgabe der Sicherheitsbeauftragten ist es, auf die Beseitigung der Mängel zu achten und so lange darauf aufmerksam zu machen, bis sie beseitigt sind. Wenn sie feststellen, dass jemand die Schutzeinrichtungen nicht ordnungsgemäß benutzt oder sich generell sicherheitswidrig verhält, können Sicherheitsbeauftragte auch informierend eingreifen. Wenn die Hinweise nicht beachtet werden, müssen sie darauf hinwirken, dass die Vorgesetzten entsprechende Maßnahmen setzen. Sicherheitsbeauftragte werden unter anderem bei folgenden Handlungsanlässen tätig: 

  • Unfall oder Beinahe-Unfall im Zuständigkeitsbereich
  • Hinweise von Beschäftigten auf Mängel an Maschinen
  • Prüfung, welche Gefahrstoffe es gibt und wie der Umgang damit ist
  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Brandschutz
  • Regelmäßiger Rundgang im Arbeitsbereich
  • Betriebsbegehungen durch Arbeitsschutzausschuss
  • Durchführung von Messungen und Ermittlungen im Zuständigkeitsbereich
  • Sitzung des Arbeitsschutzausschusses nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz 
  • Sicherheitsrelevante Schulungen und Betreuung 

Auswahl, Bestellung, Bekanntmachung und Anzahl der Sicherheitsbeauftragten 

Bei der Auswahl sind einige Dinge zu beachten. Sorgfältig ausgewählte Sicherheitsbeauftragte können den Unternehmer im Bereich Sicherheit und Gesundheit im Betrieb unterstützen. Für diese Aufgabe sind Beschäftigte geeignet, die durch ihr Engagement am Arbeitsplatz und im Arbeitsschutz aufgefallen sind. Es ist nicht zu empfehlen, neue Mitarbeiter dafür einzusetzen. Bedingung ist das Interesse an den Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten und an Arbeitsschutz-Themen, die Bereitschaft zur Klärung von sicherheitstechnischen Fragen und auch, dass der Mitarbeiter im Kreis der Kollegen fachlich und persönlich anerkannt ist und überzeugen kann. Dafür ist auch soziale Kompetenz erforderlich, wie auch die Freude am Umgang mit Kollegen. Sicherheitsbeauftragte müssen gute Beobachter sein und die Fähigkeit haben, unsichere Verhaltensweisen und Arbeitsabläufe zu erkennen und ihr Risiko für Sicherheit und Gesundheit einzuschätzen. An der Auswahl sollten die Personen beteiligt sein, die später mit ihnen zu tun haben werden: Betriebsleiter, Meister, Abteilungsleiter, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebs-/Personalrat und die Beschäftigten des Zuständigkeitsbereichs. 

An der Bestellung des Sicherheitsbeauftragten ist der Betriebs-/Personalrat beteiligt. Sie erfolgt zumeist formlos. In größeren Betrieben erfolgt sie jedoch über ein Formblatt oder eine Ernennungsurkunde, in der auch die Aufgaben und der Zuständigkeitsbereich angeführt sind.  

Danach hat die Bekanntmachung zu erfolgen, damit der Sicherheitsbeauftragte auch seine Tätigkeit ausüben kann. Das kann durch einen Aushang am “schwarzen Brett” oder einen internen Informationskanal erfolgen. Es hat sich bewährt, wenn er auch im Rahmen einer Mitarbeiterrunde oder Betriebsversammlung vorgestellt wird. Beim Einsatz von Fremdfirmen wird ebenfalls empfohlen, dass der Sicherheitsbeauftragten den Beschäftigten der Fremdfirmen bekannt gegeben wird.  

Was beinhaltet die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten?

Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten gliedert sich in zwei Stufen, den theoretischen und praktischen Teil. Bei der theoretischen Grundausbildung erwirbt man Basis-Kompetenzen (Grundlagen) zu Themen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Der praktische Teil umfasst eine reale Betriebsbegehung und ASA-Sitzung.

Folgende Themen werden im Grundlagenseminar behandelt: 

Seminarinhalte Teil 1:

• Rechtsgrundlagen
• Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
• Verantwortung, Ehrenamt, Rechte und Pflichten
• Ziele, Rolle und Aufgaben der/des Sicherheitsbeauftragten
• Methodik der Prävention
• Fachkompetenz Arbeitsschutz
• Unterstützung der/des Sicherheitsbeauftragten
• Checklisten, Formulare, Meldungen

Seminarinhalte Teil 2:

• Betriebsbegehung
• Durchführung einer ASA-Sitzung vor Ort

Das Seminar umfasste 4 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten sowie eine Betriebsbegehung von 3 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.

FAQ

Ab wann sind Sicherheitsbeauftragte zu bestellen?

Open

Wie lange dauert die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten?

Open

Wie lange ist die Sicherheitsbeauftragten Schulung bzw. das Zertifikat gültig?

Open

Jetzt unverbindlich beraten lassen!

Unsere Experten stehen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter 030 – 22957967 oder schreiben Sie uns.

Alexander Hahn
Team Lead Customer Care
Alexander Hahn Team Lead Customer Care

Das können wir Ihnen außerdem bieten

Arbeitssicherheit im Betrieb

Arbeitssicherheit im Betrieb

Unsere betriebseigenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie dabei, eine sichere Umgebung in Ihrem Unternehmen zu gestalten und Ihre Mitarbeiter zu schützen.

Brandschutzhelfer Ausbildung

Brandschutzhelfer Ausbildung

Der Arbeitgeber ist angewiesen eine ausreichende Anzahl von Arbeitnehmern durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöschgeräten zu qualifizieren und zu Brandschutzhelfern zu bestimmen und ausbilden zu lassen. Betriebsarztservice bietet Brandschutz- und Evakuierungshelfer Erstschulungen gemäß § 10 ArbSchG und ASR A2.2 an.

Betriebsmittelprüfung

Betriebsmittelprüfung

Laut DGUV V3 müssen die elektrischen Geräte einer Arbeitsstätte gefahrlos genutzt werden können. Unsere Betriebsmittelprüfung hilft Ihnen, diese Auflage umszusetzen.