FAQ
Unsere FAQs zum Thema Arbeitsschutz. Hier finden Sie alle wichtigen Fragen zu den Themen Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit, Brandschutz, Gefährdungsbeurteilung, Gesundheitsförderung und vieles mehr. Und falls doch noch Fragen offen bleiben – rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
Was gehört zum baulichen Brandschutz?
Die Entstehung eines Brandes wird in der Regel durch technische Defekte, Fahrlässigkeit oder Brandstiftung verursacht. Schon beim Grundriss eines Gebäudes müssen zahlreiche Aspekte, wie das Brandverhalten von Baustoffen, der Feuerwiderstand der Bauteile, die Aufteilung in Brandabschnitte durch Wände und Schutztüren, sowie geltende Fluchtwege beachtet werden.
Was ist Brandschutz?
Der Brandschutz beschreibt alle vorbeugenden Schutzmaßnahmen, die getroffen werden, um die Entstehung und Ausbreitung von Brand, Feuer und Rauch zu verhindern. Er berücksichtigt auch die Rettung von Menschen, wie auch effiziente Löscharbeiten.
Was ist bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu beachten?
Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge gilt grundsätzlich die ärztliche Schweigepflicht. Die Belegschaft wird beraten und das Ergebnis dokumentiert. Wirft der gesundheitliche Zustand eines Mitarbeiters aus medizinischer Sicht Bedenken auf, die den Wechsel der Tätigkeit erfordern, dann darf der Arbeitsmediziner den Unternehmer nur mit Zustimmung des Beschäftigten informieren.
Der Arzt hat den Arbeitgeber zu informieren, wenn es Hinweise gibt, dass die Arbeitsschutzmaßnahmen nicht ausreichend sind. Zugleich erteilt er Vorschläge für Arbeitsschutzmaßnahmen und berät.
Dem Arbeitgeber obliegt eine Dokumentationspflicht, im Sinne wann und bei welchem Beschäftigten die Vorsorge durchgeführt wurde.
Was ist ein Burnout?
Burnout ist die körperliche und emotionale Erschöpfung. Das Burnout-Syndrom ist in der internationalen Klassifikation der der Krankheiten (ICD-10-Code) in der Rubrik “Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung” gelistet und wird auch Ausgebranntsein genannt. Wenn jemand an Burnout leidet, sollte er/sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, denn im schlimmsten Fall kann es zu Panikattacken und schwerer Depression führen. Die Ursachen von Burnout liegen in mehreren Faktoren, u.a. Zeitdruck, fehlender Handlungsspielraum, mangelndes Führungsverhalten, zu hohe Ansprüche an sich selbst, keine Work-Life-Balance usw.
Was ist eine psychische Belastung am Arbeitsplatz?
Mehrere Faktoren können eine psychische Belastung am Arbeitsplatz hervorrufen. Dazu zählen:
- Die Arbeitsatmosphäre und der Teamzusammenhalt
- Die Arbeitsorganisation, Arbeitsgestaltung
- Der Arbeitsplatz und die Arbeitsmittel
- Neue Arbeitsformen: Telearbeit, prekäre Beschäftigungen
- Zu viele Überstunden
- Mobbing usw.
Jeder Mitarbeiter hat seine Stärken und Schwächen. Wenn Arbeitgeber zu sehr fordern, kann das für die einen motivierend und positiv sein, für die anderen deprimierend und somit negativ sein.
Was ist Mobbing?
Bei Mobbing geht es darum, dass ein Mensch bei seiner Arbeit vom Vorgesetzten oder von Kollegen systematisch schikaniert, benachteiligt, beleidigt oder sogar ausgegrenzt wird. Dies geschieht häufig über einen längeren Zeitraum. Mobbing kann von einzelnen Personen, aber auch Gruppen ausgehen und kann sich auf der Arbeitsebene und der sozialen Ebene abspielen. Wenn auf der Arbeitsebene gemobbt wird, werden die Fähigkeiten der gemobbten Person in Frage gestellt, es wird unsachliche Kritik ausgeübt und es werden Arbeitsergebnisse manipuliert. Auf der sozialen Ebene wirkt sich Mobbing durch Beleidigung, Belästigung, Diskriminierung und Verleumdung aus.
Was macht ein Arbeitspsychologe?
Die Arbeitspsychologie und Organisationspsychologie sind Teilbereiche der Psychologie und befassen sich mit der Forschung, dem Erleben und Verhalten von Menschen im Arbeitskontext und wenden dabei unterschiedliche Methoden an. Sie sollen die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter erhalten und fördern. Außerdem sollen sie Arbeitsbedingungen verbessern und psychische Belastungen reduzieren.
Wer zahlt die arbeitsmedizinischen Vorsorgen?
Der Unternehmer hat die Kosten zu tragen (§ 3 Absatz 3 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG und § 2 der Unfallverhütungsvorschrift “Grundsätze der Prävention”, DGUV Vorschrift 1).
Wie oft und wann müssen arbeitsmedizinische Vorsorgen wiederholt werden?
Die Dienstgeber sind verpflichtet, ihren Arbeitnehmern vor Beginn ihrer gefährdenden Arbeitsaufnahme eine arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV anzubieten (Pflicht- und Angebotsvorsorge) bzw. vorzuhalten (Wunschvorsorge). Bei solchen Vorsorgen kann sich einerseits die Belegschaft über mögliche Gefahren informieren und schützen, andererseits werden damit individuelle gesundheitliche Voraussetzungen berücksichtigt und mögliche Erkrankungen rechtzeitig erkannt. Die Termine für die Vorsorge setzt der Betriebsarzt individuell nach der ersten Vorsorge. Die zweite Vorsorge sollte vor Ablauf eines Jahres und jede weitere Vorsorge spätestens nach drei Jahren der vorhergehenden Vorsorge veranlasst bzw. angeboten werden. Ausgenommen sind Tätigkeiten, wo der Beschäftigte durch atemwegs- und hautsensibilisierende giftige Gefahrstoffe und Feuchtarbeit konfrontiert wird. Die Wiederholungsfrist muss hier spätestens nach einem halben Jahr erfolgen. Wenn in tropischen Gebieten oder in anderen Regionen mit spezifischer klimatischer Belastung gearbeitet wird, muss die zweite Vorsorge nach spätestens zwei Jahren durchgeführt werden. Danach dann auch wieder alle 3 Jahre. Als Orientierungshilfe für Unternehmer gilt hier die arbeitsmedizinische Regel AMR 2.1.
Wieso werden Einstellungsuntersuchungen durchgeführt?
Sie schützen den Dienstgeber vor finanziellen Folgen in Fällen, wenn durch neue Mitarbeiter krankheitsbedingte Arbeitsausfälle entstehen. Bei Drittgefährdung und spezifischen arbeitsvertraglichen bzw. gesetzlichen Verpflichtungen werden parallel Tauglichkeits-/Eignungsuntersuchungen durchgeführt. Einstellungsuntersuchungen sind gesetzlich nicht in der ArbMedVV verankert. Das Fragerecht des Unternehmers nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bietet hier die rechtliche Grundlage.
Der Mediziner muss abschätzen, ob der Kandidat in dem kommenden halben Jahr auf dem angestrebten Arbeitsplatz gesundheitlich fit sein wird, die Aufgaben zu erfüllen. Der Arzt orientiert sich dabei an den konkreten Bestimmungen des Arbeitsplatzes und hat den Untersuchungskatalog mit dem Unternehmer im Voraus abzustimmen. Der Arbeitgeber bekommt nur das Ergebnis der Untersuchung, nicht jedoch den Befund. Im Falle von Beamten muss der Zeitraum bis zur Pensionierung berücksichtigt werden, bei schwerbehinderten Kandidaten lediglich ein Zeitraum von mehreren Jahren.
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