Strahlenschutz-Untersuchung

Strahlenschutzuntersuchung

Viele Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten im Rahmen ihrer Tätigkeiten mit Röntgengeräten oder radioaktiven Stoffen. Die Strahlenmenge wird bei manchen durch amtliche Messgeräte, sogenannte Dosimeter, erfasst. Wenn die Strahlenmenge einen gewissen Wert übersteigt, gilt der Mitarbeiter als beruflich strahlenexponierte Person.

Welche Auswirkungen hat die Strahlung?

Wenn der Körper Strahlung ausgesetzt ist, kann das gesundheitliche Folgen haben. Bei der Exposition nimmt der Körper die Strahlungen auf. Wenn dies kontinuierlich über einen längeren Zeitraum erfolgt, kann das zur Veränderung innerhalb der körperlichen Zellstruktur und auch der DNA führen. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, strahlenexponierte Personen zu schützen.

Strahlenexponierte Personen im Beruf

In Deutschland beträgt die Dosis aus natürlichen Strahlenquellen rund zwei Millisievert (mSv) pro Jahr. Wenn eine Person im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit darüber hinaus gehend noch mehr als der Hälfte dieser Strahlenmenge ausgesetzt ist, bezeichnet man diese Person als „beruflich strahlenexponierte Person“. Dabei wird zwischen zwei Kategorien unterschieden:

  • Kategorie A: ab 6 mSv/Jahr
  • Kategorie B: bis 6 mSv/Jahr

Gemäß § 79 Strahlenschutzgesetz (StrSchG) und §§ 77 – 81 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) dürfen Arbeitgeber beruflich strahlenexponierte Personen nur dann einsetzen, wenn diese regelmäßig (Kategorie A) bzw. auf Anordnung der Behörde (Kategorie B) die Strahlenschutzuntersuchung nachweisen und dabei die gesundheitliche Eignung durch einen ermächtigten Arzt bestätigt wird.

Bei der ärztlichen Untersuchung müssen die Arbeitsplatzgegebenheiten und die damit verbundenen Belastungen berücksichtigt werden. Die Untersuchung nach Strahlenschutzgesetz, kann nur durch ermächtigte Ärzte durchgeführt werden, die auch über die im Strahlenschutz notwendige Fachkunde verfügen. Mit der ärztlichen Untersuchung soll die gesundheitliche Eignung beruflich strahlenexponierter Personen geprüft werden.

Ablauf der Strahlenschutz-Untersuchung

Der ermächtigte Strahlenschutzbeauftragte (dieser ist durch den Strahlenschutzverantwortlichen zu ernennen und zu bestellen) entscheidet, welche Mitarbeiter in die Kategorie A oder B eingeteilt werden und für wen eine Untersuchung notwendig ist. Die ärztliche Überwachung beruflich strahlenexponierter Personen beinhaltet die ärztliche Untersuchung und Beurteilung. Die Art und der Umfang der Untersuchung orientieren sich an Arbeitsbedingungen und der Art der Strahlenexposition. Im Rahmen der etwa halbstündigen Untersuchung wird unter anderem eine Auskultation von Herz und Lunge gemacht, die Lymphknoten abgetastet und eine Blutdruckmessung durchgeführt. Es erfolgt auch eine Untersuchung des Urins und Bluts und in bestimmten Fällen auch eine Lungenfunktionsmessung.

Wer benötigt eine Strahlenschutz-Untersuchung?

Gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) müssen sich beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A jährlich einer arbeitsmedizinischen Vorsorge durch einen ermächtigten Arzt unterziehen. Bei Strahlenexponierten der Kategorie B ist die Untersuchung einmalig vor Aufnahme der Tätigkeit und unter bestimmten Umständen, beispielsweise einer Anordnung der Behörde, erforderlich.

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