Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Wenn Mitarbeiter im Laufe eines Jahres mehr als sechs Wochen krank sind (am Stück oder in Summe), sollten sie vom Arbeitgeber gemäß § 167 SGB IX aktiv bei der Wiedereingliederung in ihren Arbeitsplatz unterstützt werden. Dies erfolgt im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), das seit 2004 gesetzlich vorgeschrieben ist. Da jeder Krankheitsfall und auch jede Betriebsorganisation anders ist, sollte eine individuelle Herangehensweise bevorzugt werden.

Das BEM hilft sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber. Es soll Betroffenen, die krankheitsbedingt länger ausgefallen sind, eine möglichst rasche Rückkehr in den Beruf ermöglichen und ihre Gesundheit fördern. Dabei sollen auch die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit ermittelt und zukünftig vermieden werden. Die BEM-Maßnahmen zur Rehabilitation sollen rechtzeitig erkannt und eingeleitet werden. Dazu zählen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und begleitende Hilfen im Arbeitsleben.

Welche Vorteile hat das betriebliche Eingliederungsmanagement?

Mit dem BEM kann die Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten wiederhergestellt und erhalten werden. Es können die Belastungen im Unternehmen ermittelt und präventive Maßnahmen am Arbeitsplatz gesetzt werden. Zudem wird die Gesundheit der Mitarbeiter gestärkt, Fehlzeiten verringert und Kündigungen vermieden. Weitere Vorteile sind die Vorbeugung von chronischen Krankheiten und die gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsplätze. Das kommt der Arbeitssicherheit und generell der Zufriedenheit der Beschäftigten zugute. Arbeitgeber profitieren auch von der Tatsache, dass sie nicht nach neuen qualifizierten Mitarbeitern suchen müssen, die wiederum neu eingeschult werden müssen. So entstehen auch keine höheren Personalkosten.

Wie läuft das betriebliche Eingliederungsmanagement ab?

Wenn der Fall eintritt, dass ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen krank ist, sollten Sie mit ihm zunächst in Kontakt treten. Dies sollte vom Mitarbeiter nicht als Kontrolle verstanden werden, sondern als Bereitschaft des Arbeitgebers, den Gründen für die Arbeitsunfähigkeit auf die Spuren zu gehen und gemeinsam eine Lösung zu finden. Wenn der Mitarbeiter sich entscheidet, am BEM teilzunehmen, sollten Sie mit allen dafür notwendigen Personen einen gemeinsamen Termin ausmachen. Neben dem Mitarbeiter und Ihnen können das noch der Betriebsrat, der Personalrat, eventuell auch ein Arbeitsmediziner, der Schwerbehindertenbeauftragte oder das Integrationsamt sein.

Die Experten von Betriebsarztservice unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung des BEM in ihrem Unternehmen.

Wie läuft ein Gespräch im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements ab?

Wenn der Beschäftigte schwer krank ist, sollte zunächst geklärt werden, wie er eingesetzt werden kann und in welchem Ausmaß. Fragen Sie den Mitarbeiter, wie er seine gesundheitliche Situation einschätzt und was für ihn möglich ist. Üblicherweise gibt ein Arzt bei einer schweren oder länger andauernden Krankheit eine Empfehlung, die dem Arbeitgeber mit weiteren Informationen übermittelt werden kann.

Im Falle, dass der Beschäftigte immer wieder krank ist und im Laufe eines Jahres so mehr als sechs Wochen summiert werden, sollte die Ursachen genauer ermittelt werden. Liegt es vielleicht an der Art der Arbeit oder am Betriebsklima? Oder sind es Probleme aus dem Privatleben, die sich auf den Beruf auswirken? Unabhängig davon, welche Fragen gestellt werden: Es ist wichtig, dass die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte geschützt werden. Der Datenschutz hat hier oberste Priorität.

Welche Maßnahmen sind möglich?

Die Maßnahmen zum BEM richten sich nach Einzelfällen. Manchmal genügen kleinere Maßnahmen mit wenigen involvierten Personen. Es können aber auch umfassendere Maßnahmen notwendig sein. Folgende Beispiele:

  • Medizinische Rehabilitation
  • Stufenweise Wiedereingliederung des Mitarbeiters in das Arbeitsleben
  • Anpassung des Arbeitsplatzes
  • Weiterbildung/Umschulung

Was ist eine stufenweise Wiedereingliederung?

In Unternehmen wird meist die stufenweise Wiedereingliederung durchgeführt. Im ersten Schritt definiert der Arzt gemeinsam mit dem Patienten einen Eingliederungsplan, der auch als Stufenplan nach dem Hamburger Modell bezeichnet wird. Die vom Arzt ausgestellte Bescheinigung muss den Wiedereingliederungsplan (z.B. Informationen über die Anzahl der Arbeitsstunden oder ob spezifische Umstände zu beachten sind) sowie eine Prognose über den Zeitpunkt der vollen Arbeitsfähigkeit enthalten. Wenn der Mitarbeiter wieder im Betrieb anfängt, kann das zunächst mit weniger Stunden als bisher erfolgen. Die Stunden werden dann stufenweise bis zur vollen Arbeitszeit erhöht. Je nach Fall kann das Wochen, aber auch Monate dauern. Der Arbeitgeber und die zuständige Krankenkasse müssen dem allerdings zustimmen. Als Mitarbeiter kann man diese stufenweise Wiedereingliederung ablehnen. Daraus dürfen ihm keine negativen Folgen entstehen: Er hat Anrecht auf das Kranken- und Übergangsgeld, bis er vollständig genesen ist. Während der stufenweisen Wiedereingliederung bezieht der Mitarbeiter das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen oder das Übergangsgeld der Rentenversicherung.

FAQs

Was sind die Voraussetzungen für das betriebliche Eingliederungsmanagement?

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Was ist das Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagements?

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Wer bezahlt das betriebliche Eingliederungsmanagement?

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Ist das betriebliche Eingliederungsmanagement Pflicht für den Arbeitgeber?

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Ist das betriebliche Eingliederungsmanagement Pflicht für den Mitarbeiter?

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Welche Folgen können entstehen, wenn das betriebliche Eingliederungsmanagement nicht angeboten wird?

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Alexander Hahn
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