ASA-Sitzung: Wozu gibt es sie und welche Aufgaben hat sie?

Was ist eine ASA-Sitzung/Arbeitsschutzausschusssitzung und wie läuft sie ab?
Die ASA-Sitzung (Arbeitsschutzausschusssitzung) stellt einen wesentlichen Bestandteil der innerbetrieblichen Struktur zur Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Deutschland dar. Sie fungiert als regelmäßige Plattform, auf der alle Verantwortlichen im Unternehmen, die für Sicherheit und Gesundheit zuständig sind, sich austauschen, beraten und koordinieren können.
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG § 11) muss jeder Betrieb, der über 20 Mitarbeiter zählt, einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) einführen. Es handelt sich um ein betriebliches Gremium, welches sicherstellen soll, dass Themen rund um den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung behandelt und somit die Sicherheit in der Arbeitsstelle verbessert wird. Dabei sind mehrere Bestimmungen zu beachten.
Ein Unfall kann schnell passieren. Die Sicherheit der Mitarbeiter sollte für jeden Unternehmer an erster Stelle stehen. Der Gesetzgeber fordert daher den Einsatz eines Arbeitsschutzausschusses, das aus mehreren Personen besteht, die sich mit Arbeitsschutz auseinandersetzen, einschließlich der Sicherheitsbeauftragten. Die ASA-Sitzungen müssen mindestens viermal pro Jahr stattfinden.
Wozu gibt es den Arbeitsschutzausschuss (ASA)?
Ein ASA kann auch als Forum verstanden werden, in dem sich die Beteiligten auf den aktuellen Stand hinsichtlich der Arbeitssicherheit im Betrieb bringen. Die Maßnahmen und Ergebnisse werden protokolliert. Der ASA ist allerdings kein Beschlussorgan, daher sind auch die Entscheidungen nicht verpflichtend durchzuführen. Der ASA kann empfehlen ― ob diese Empfehlungen umgesetzt werden, hängt vom Arbeitgeber und Betriebsrat ab. Mit dem ASA sollen konkrete Arbeitsschutzziele erreicht werden.
Wer nimmt an den ASA-Sitzungen teil?
Wie eingangs erwähnt, muss jedes Unternehmen ab 20 Mitarbeitern einen ASA einführen. Bei der Berechnung werden auch Teilzeitbeschäftigte berücksichtigt (bis 20 h/Woche werden sie als 0,5 gezählt; bis 30 h/Woche als 0,75). Den ASA bilden folgende Personen:
- Der Arbeitgeber oder ein von ihm beauftragter Vertreter
- Zwei Personen, die vom Betriebs- oder Personalrat bestimmt werden
- Betriebsärzte
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Sicherheitsbeauftragte (sofern im Unternehmen vorhanden)
Falls ein Unternehmen mehrere Standorte hat, wird ein zentraler ASA eingeführt. Hier muss auf die richtige Kommunikation geachtet werden und auch Rücksicht auf spezifische Situationen in den Niederlassungen genommen werden.
Bei der Organisation des ASA gilt es Folgendes zu beachten:
- Der Arbeitgeber bzw. sein Vertreter müssen die ASA einberufen und dazu einladen. Der Arbeitgeber kann frei entscheiden, wen er als Vertreter auswählt.
- Der Betriebsrat ist mit zwei Mitgliedern vertreten, die ebenfalls frei vom Betriebsrat gewählt werden.
- Beim Betriebsarzt gibt es keine klare Vorgabe, wie viele an den ASA teilnehmen sollen. Wenn das Unternehmen nur einen Betriebsarzt hat, so muss dieser auch an den ASA-Sitzungen beteiligt sein. Der Arbeitgeber hat die Wahl, mehrere Betriebsärzte auszuwählen und kann sie auch abberufen, ohne den Betriebsrat miteinzubeziehen.
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit: Auch hier entscheidet der Arbeitgeber frei, wie viele Fachkräfte er für die ASA einsetzt.
- Sicherheitsbeauftragte: Der Gesetzgeber gibt keine konkrete Anzahl vor. Es gelten die gleichen Bestimmungen wie bei Betriebsärzten, was Ein- und Abberufung angeht.
Welche Aufgaben hat der ASA?
Zu den zentralen Aufgaben des ASA zählen die Beratung zu Arbeitsschutz-Themen und Verhütung von Unfällen. Darüber hinaus können z.B. auch folgende Aufgaben anfallen:
- Auswertung der Unfälle
- Beratung zu Sicherheitsproblemen
- Mängelbewertung und -beseitigung
- Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Beratung, wenn neue Arbeitsverfahren oder Arbeitsstoffe eingeführt werden
- Auswertung der Betriebsbegehungen
- Aus- und Weiterbildungspläne
- Updates für die Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Sicherheitsprogramme
- Maßnahmen zu Erste Hilfe, Brandschutz, Prävention
- Betriebliche Gesundheitsvorsorge
Ablauf einer typischen ASA-Sitzung:
- Vorbereitung: Der Vorsitzende, häufig die Geschäftsführung, fertigt die Tagesordnung an und verschickt die Einladung. Wichtige Unterlagen, wie beispielsweise Unfallberichte oder die Ergebnisse der letzten Begehung, werden im Vorfeld verteilt.
- Eröffnung: Feststellung der Beschlussfähigkeit. Anschließend erfolgt die Genehmigung des Protokolls der vorherigen Sitzung.
- Berichtwesen: Die Anwesenden informieren über aktuelle Themen:
a. Betriebsarzt (BA): Vorstellung der Resultate aus Vorsorge sowie Maßnahmen zur Gesundheitsförderung: Zudem informiert der Betriebsarzt über neue Gesetze/ Regelungen in Sachen Arbeitsschutz.
b. Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa): Berichtet über das Unfallgeschehen, durchgeführte Begehungen und die Gefährdungsbeurteilung. Sie informiert auch über neue Gesetze/ Regelungen in Sachen Arbeitssicherheit.
c. Betriebsrat / Personalrat: Vorbringen von Anliegen der Belegschaft in Bezug auf den Arbeitsschutz. - Diskussion über Beschlüsse: Erörterung von Schutzmaßnahmen sowie die Festlegung von Fristen und Verantwortlichkeiten zur Umsetzung neuer Maßnahmen.
- Sonstiges: Planung des Termin für die nächste ASA-Sitzung.
Wichtig: Eine ASA-Sitzung ist zu protokollieren.
Welches sind die gesetzlichen Vorgaben für eine ASA-Sitzung?
Die rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung und Tätigkeit des Arbeitsschutzausschusses sind eindeutig im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie in den Bestimmungen der DGUV Vorschrift 2 festgelegt.
- ASiG, § 11 (Arbeitsschutzausschuss): Dieses Gesetz schreibt die Bildung des Ausschusses verbindlich vor und legt dessen wesentlichen Aufgaben fest. Im Mittelpunkt steht die Beratung zu Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- DGUV Vorschrift 2: Diese Regelung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung präzisiert die Anforderungen an die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung. Sie dient als Grundlage für die konkreten Themen und Berichte, die in den Sitzungen behandelt werden müssen.
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Sofern ein Betriebsrat vorhanden ist, besitzt dieser umfangreiche Mitbestimmungsrechte im Bereich des Arbeitsschutzes, die in den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses zu berücksichtigen sind.
Wie oft muss eine ASA-Sitzung durchgeführt werden?
Die Zusammenkunft des Arbeitsschutzausschusses sollte in festgelegten Zeitabständen abgehalten werden, um eine fortlaufende Kontrolle der Sicherheit am Arbeitsplatz sicherzustellen.
Häufigkeit: Der Ausschuss für Arbeitsschutz ist verpflichtet, sich mindestens alle drei Monate (quartalsweise) zu versammeln
Diese Regelung ist im § 11 des ASiG eindeutig festgeschrieben.
Betriebsarztservice: Ihr lokaler Experte für ASA-Sitzungen
Die erfolgreiche Durchführung und die fachliche Qualität einer ASA-Sitzung hängen maßgeblich von der Kompetenz der beteiligten Personen ab. Besonders wichtig sind dabei die Ausführung des Betriebsarztes sowie der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Als Ihr regionaler Spezialist kennen wir die besonderen Anforderungen Ihrer Branche genau und stellen sicher, dass die Berichte den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 vollständig entsprechen.
Wir begleiten Sie dabei, die ASA-Sitzung nur nicht als formale Pflichtveranstaltung zu sehen, sondern als ein wirkungsvolles Instrument zur Gefahrenvermeidung und Gesundheitsförderung einzusetzen.
Fazit:
Der ASA ist ein wichtiges Instrument, um für mehr Sicherheit im Betrieb zu sorgen und auch Mitarbeiter einzubinden. Die Durchführung von ASA-Sitzungen soll gewährleisten, dass die Beteiligten stets auf dem aktuellen Stand sind und bei Problemen rechtzeitig reagieren, Empfehlungen geben und Maßnahmen ergreifen können.
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