Checkliste: Home-Office und Arbeitsschutz
Mit dem Ausbruch des Coronavirus und der damit einhergehenden Lockdown-Einschränkungen ist Home-Office oder Telearbeit ein sehr wichtiges und unumgängliches Thema geworden, das uns auch weiterhin beschäftigen wird. Auf einmal mussten sich viele Unternehmen und Menschen umstellen. Dabei ist auch der Arbeitsschutz nicht zu vernachlässigen und es gilt einige Regeln zu beachten.
Was ist Telearbeit?
Das erste Mal wurden die Begriffe Telearbeit und Home-Office in der Novelle 2016 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ausführlicher definiert. Bei der Telearbeit spricht man von vom Arbeitgeber fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplätzen bei den Mitarbeitern zu Hause. Sie muss auch vertraglich vereinbart werden, denn sonst ist sie nicht gültig. Im Vertrag sollte stehen, wie lange wöchentlich gearbeitet und was für eine Ausstattung am Telearbeitsplatz benötigt wird. Der Arbeitgeber muss das notwendige Equipment bereitstellen. Gerne kann dabei auch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen.
Was ist Home-Office?
Beim Home-Office geht es um das gelegentliche oder vorübergehende Arbeiten von zu Hause aus. Auch in diesem Fall wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart, wie viele Wochenstunden und für welchen Zeitraum zu Hause gearbeitet wird. Dem Arbeitnehmer werden Arbeitsmittel und Kommunikationstools zur Verfügung gestellt. Mit der Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 27.01.2021 hat das Arbeitsministerium klargemacht, dass für Home-Office keine Vertriebsvereinbarung notwendig ist.
Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung
Die Arbeitgeber haben gegenüber ihren Arbeitnehmern eine Fürsorgepflicht, egal ob klassischer Arbeitsplatz im Büro oder Telearbeit bzw. Home-Office. Sie sind gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) für die Gesundheit und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter verantwortlich.
Das Arbeitsschutzgesetz ist weiterhin gültig
Auch bei Telearbeit und Home-Office ist das Arbeitsschutzgesetz gültig und muss unbedingt beachtet werden. Aus diesem Grund muss die Arbeit von zu Hause aus so gestaltet werden, dass der Arbeitnehmer mit möglichst wenigen Risiken konfrontiert wird. Eine Gefährdungsbeurteilung soll Gefährdungen dokumentieren und Maßnahmen empfehlen. Gemäß § 15 Abs. 1 ArbSchG ist es notwendig, dass die Beschäftigten zu den Themen Sicherheit und Gesundheit geschult werden und erforderliche Schutzmaßnahmen umsetzen können.
Arbeitsstättenverordnung beachten
Neben dem Arbeitsschutzgesetz gilt auch die Arbeitsstättenverordnung, die das ArbSchG konkretisiert. Während sich bei der Telearbeit die Anforderungen auf die Verordnungen von Bildschirmarbeitsplätzen beziehen, unterliegt Home-Office nicht der ArbStättV. Bei der Telearbeit stehen die Einrichtung und Ausstattung des Bildschirmarbeitsplatzes mit Möbeln, Arbeitsmitteln und Geräten im Vordergrund. Beim Home-Office (auch: mobiles Arbeiten) handelt es sich jedoch um keinen fix eingerichteten Arbeitsplatz. Die Arbeitnehmer sind daher verpflichtet, eigenständig auf die Arbeits- und Gesundheitsvorschriften zu achten. Als Arbeitgeber sollten Sie hier Schulungen anbieten. Im Rahmen der Covid-Pandemie sind solche Arbeitsformen normal geworden. Da sie aber nicht vertraglich vereinbart wurden, sind sie keine Telearbeitsplätze und unterliegen deshalb nicht der ArbStättV. Deshalb haben Arbeitgeber weniger Verantwortung, wie das Home-Office ausgestattet ist und wo es sich befindet.
Wann benötigt man eine Gefährdungsbeurteilung?
Wenn ein Telearbeitsplatz oder Home-Office vorliegt und anders ist als der im Betrieb, hat der Arbeitgeber im Sinne des § 3 ArbStättV bei der Errichtung dieses neuen Arbeitsplatzes einmalig eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und zu dokumentieren. Dies kann durch einen Besuch des Arbeitsplatzes zu Hause erfolgen oder auch einfach beim Mitarbeiter erfragt werden. Der Arbeitnehmer muss der Begehung zustimmen, auch wenn das eine Fachkraft für Arbeitssicherheit durchführt.
Wie erstelle ich eine Gefährdungsbeurteilung?
Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, die Risiken am Home-Office-Arbeitsplatz zu beurteilen. Damit die Gefährdungsbeurteilung korrekt durchgeführt wird, gilt es einige Dinge zu beachten. Wir als Betriebsarztservice helfen Ihnen gerne dabei. Hier finden Sie mehr Informationen zur Gefährdungsbeurteilung.
Was für Gefahren gibt es im Home-Office?
Auch wenn wir uns zu Hause ziemlich sicher fühlen, kann das beim Arbeitsplatz dennoch Risiken mit sich tragen. Beispiele sind klimatische Bedingungen, Beleuchtung, Raumgröße oder auch Ergonomie. Dazu kommen noch Themen wie Arbeitsablauf, Arbeitszeit und soziale Bedingungen, die im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festgehalten werden. Psychischer Stress ist ebenfalls ein Risikofaktor, der nicht vernachlässigt werden darf.
Wie soll der Home-Office-Arbeitsplatz gestaltet sein?
Basis ist hier die Gefährdungsbeurteilung. Wenn Mitarbeiter nur vorübergehend von zu Hause arbeiten, dann sind sie für die Einrichtung des Arbeitsplatzes auch selbst verantwortlich. Auch nach der Corona-Pandemie ist es denkbar, dass Mitarbeiter weiterhin zur Gänze oder teilweise nicht im Büro arbeiten werden. Wenn es sich um eine langfristige Lösung handelt, sollte gewährleistet werden, dass auch der Arbeitsplatz geeignet ist. Bei der Gestaltung eines Home-Office-Arbeitsplatzes sollten daher unter anderem diese Punkte beachtet werden:
- Bereitstellung von körpergerechtem Schreibtisch und Stuhl
- Externe Bildschirm- und Eingabegeräte
- Anweisungen für die konkrete Ausgestaltung des Arbeitsplatzes geben (z.B. Bildschirme seitlich zum Fenster ausrichten)
- Beleuchtung & Lüftung
Checkliste: Was muss ich beachten?
Eine Checkliste gibt Ihnen kurz und knapp Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen. Zu Hause haben die Mitarbeiter oft keine Unterstützung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, einem Betriebsarzt oder einem Sicherheitsbeauftragten. Wenn man die Checkliste durchgeht, kann man rasch feststellen, ob der Home-Office-Arbeitsplatz gut gestaltet ist.
Mit der Checkliste können folgende Bereiche überprüft werden:
- Arbeitsplatz, Arbeitstisch, Stuhl
- Arbeitsmittel: Bildschirm, Tastatur, Maus
- Ergonomie
- Arbeitsumgebung: Platzbedarf, klimatische Bedingungen, Beleuchtung
- Technische Voraussetzungen, Internet-Zugang
- Arbeitsorganisation: Arbeitszeit, Arbeitsablauf, Kommunikation mit Kunden, Trennung zu Privatleben
Sie können die Arbeitsplatz-Checkliste hier abrufen. Sie kann von jedem Beschäftigten selbst ausgefüllt werden.
Was sollte sonst noch beachtet werden?
Auch im Home-Office sollten die Mitarbeiter nicht über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeiten und sollten dies dokumentieren. Pausen sollten immer wieder gemacht werden, damit es nicht zu Belastungen kommt. Die gesetzlich vorgeschriebene Mittagspause muss bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden mindestens eine halbe Stunde betragen und sollte nicht außer Acht gelassen werden. Die Arbeit sollte auch nicht spät abends gemacht werden, sondern zu den normalen und vereinbarten Arbeitszeiten.
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