Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Was umfasst sie?  

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Arbeitgeber haben die Pflicht, sich um ihre Beschäftigten zu kümmern. Die sogenannte Fürsorgepflicht umfasst mehrere Bereiche und kann von Fall zu Fall unterschiedlich ausgelegt sein. Wir erklären, worauf es ankommt. 

Was ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?  

Bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis sind die Arbeitgeber verpflichtet, ihre Arbeitnehmer zu unterstützen und sie vor Gefahren zu schützen. Dazu zählt die Vorbeugung von Unfallgefahren, ein optimaler Arbeitsplatz und Fairness beim Umgang mit der Belegschaft. Für die Fürsorgepflicht gibt es kein eigenes Gesetz, sie basiert auf mehreren Gesetzen und teilweise auch auf dem durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definierten Grundsatz von Treu und Glauben. Auf der anderen Seite haben Arbeitnehmer die Treuepflicht und müssen bei ihrer Arbeit im Sinne des Arbeitgebers handeln. 

Was muss der Arbeitgeber tun?  

Das BGB § 618 Abs. 1 besagt, dass der Dienstberechtigte die Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften so einrichten muss, dass der Verpflichtete vor Gefahren geschützt ist. Diese Verpflichtung kann nicht durch einen Arbeitsvertrag oder sonstiges ersetzt oder eingeschränkt werden.  

Auch in anderen Gesetzen, wie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG) oder dem Arbeitszeitgesetz (JarbSchG) wird die Fürsorgepflicht detaillierter beschrieben.  

Wenn einzelne Pflichten im Gesetz nicht konkret definiert sind, kann der Arbeitgeber entscheiden, wie er sie umsetzt. Es muss eine Balance zwischen den Anforderungen des Arbeitgebers und Arbeitnehmers gefunden werden. Ein Beispiel: Ein Baustellenmitarbeiter kann nicht verweigern, dass er auf einem Hochhaus arbeitet, da dies Bestandteil seines Jobs ist. Allerdings muss der Arbeitnehmer Vorkehrungen treffen, um den Mitarbeiter bestmöglich zu schützen.  

Bereiche der Fürsorgepflicht  

Die Fürsorgepflicht umfasst mehrere Bereiche: 

Arbeitsschutz 

Mitarbeiter müssen an ihrem Arbeitsort geschützt sein. Die Arbeitsplätze müssen so eingerichtet sein, dass keine Unfälle entstehen können. Der Arbeitsplatz umfasst nicht nur den Schreibtisch, sondern jegliche Bereiche, in denen sich die Beschäftigten während ihrer Arbeitszeit aufhalten, einschließlich des Home Office.  

Gemäß Arbeitsschutzgesetz § 5 müssen folgende Faktoren beachtet werden: 

  • Ausstattung des Arbeitsplatzes: Möbel, Geräte usw. 
  • Physikalische, chemische und biologische Risikofaktoren
  • Arbeitsmittel und -stoffe 
  • Arbeitsmethoden und -prozesse 
  • Arbeitszeiten 
  • Qualifikation und Unterweisung der Mitarbeiter 
  • Psychische Belastungen 

Der Arbeitgeber erfüllt demnach seine Fürsorgepflicht, wenn er geeignete Tische und Stühle zur Verfügung stellt oder für ein optimales Klima in den Arbeitsräumen sorgt. 

Unterrichtungspflicht  

Die Arbeitnehmer müssen vom Arbeitgeber in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausführlich informiert werden. Die Unterweisung hat vor der Aufnahme der Tätigkeit und individuell zu erfolgen, je nach Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich und soll auch in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. 

Schutz vor Verletzung der Persönlichkeitsrechte und Diskriminierung 

Die Beschäftigten haben ein Recht auf Privatsphäre und der Arbeitgeber muss die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen schützen. Zudem muss gegen Diskriminierung, sexuelle Belästigung oder Mobbing vorgegangen werden und dabei ein fairer Umgang zwischen den Mitarbeitern sichergestellt werden.  

Datenschutz 

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, personenbezogene Daten des Mitarbeiters zu schützen. Dies erfolgt durch sicherheitstechnische Maßnahmen.  

Beschäftigungsanspruch 

Die Arbeitnehmer sollen die Aufgaben erfüllen, für die sie qualifiziert sind und die vertraglich vereinbart wurden. Ausnahmen gibt es bei außergewöhnlichen Umständen, zum Beispiel Naturkatastrophen, wo die Mitarbeiter verpflichtet werden können, bei der Beseitigung der Schäden zu helfen. Und manchmal läuft es in manchen Betrieben wirtschaftlich nicht so gut. Dann dürfen Mitarbeiter auch in andere Bereiche versetzt werden.  

Arbeitszeiten und Anspruch auf Pausen und Urlaub  

Jeder Arbeitnehmer hat nach einer bestimmten Arbeitszeit Anspruch auf Pausen. Zudem gibt es auch einen Urlaubsanspruch.  

Schutz des Eigentums 

Der Arbeitgeber hat eine Obhut- und Verwahrungspflicht. Er muss geeignete Aufbewahrungsmöglichkeiten anbieten und die privaten Gegenstände des Arbeitnehmers, die er für seine Tätigkeit benötigt, geschützt werden. 

Besondere und erhöhte Fürsorgepflicht 

In manchen Fällen gibt es eine besondere und erhöhte Fürsorgepflicht, zum Beispiel bei älteren Arbeitnehmern oder Schwangeren. Diese Personen müssen besonders behandelt werden.  

Wann verletzt der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht?

Ein Verstoß gegen die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers liegt vor, wenn er nicht angemessen für die Sicherheit und das Wohlergehen seiner Mitarbeiter sorgt. Dies kann durch Vernachlässigung des Arbeitsschutzes, unzureichende Information über Sicherheitsmaßnahmen, Diskriminierung am Arbeitsplatz oder Verletzung der Persönlichkeitsrechte geschehen.

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Was, wenn die Fürsorgepflicht nicht eingehalten wird? 

In Fällen, wo der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt, kann das schwierige Folgen für ihn haben.  

Wenn das Leben eines Arbeitnehmers durch die Arbeit bedroht wird, kann er die Tätigkeit verweigern, bis das Problem beseitigt ist. Falls das nicht erfolgt, kann Klage erhoben werden, wie auch eine Anzeige bei der jeweiligen Aufsichtsbehörde gestellt werden.  

Wenn der Arbeitnehmer abgemahnt wird, kann ihn der Arbeitgeber kündigen. Es ist auch eine fristlose Kündigung möglich. Dabei steht dem Arbeitnehmer womöglich eine Abfindung zu.  

Wenn ein Arbeitsunfall passiert, liegt die Berufsgenossenschaft in der Verantwortung, dem geschädigten Arbeitnehmer zu helfen. Der Arbeitgeber haftet dafür nicht, außer er hat die Fürsorgepflicht verletzt. 

Was hat sich in die Pandemie geändert?   

Im Laufe der Corona-Pandemie sind zahlreiche weitere Faktoren bei der Fürsorgepflicht dazugekommen, die auch im Home Office gelten. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verlangt effektive Maßnahmen für den Infektionsschutz. Arbeitgeber müssen Corona-Tests anbieten, teils Impfungen ermöglichen, sich um die Einhaltung der Abstandsregeln und die Desinfektion kümmern oder eben mobile Arbeit ermöglichen. 

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Alexander Hahn
Team Lead Customer Care
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