Erste Hilfe im Unternehmen

Erste-Hilfe Übung unter Anleitung von Experten von Betriebsarztservice

Unfälle können in jedem Betrieb passieren. Arbeitgeber müssen daher besondere Rücksicht auf Erste Hilfe nehmen. Die beste Vorbeugung kann die Risiken zwar reduzieren, aber einen unglücklichen Vorfall dennoch nicht ausschließen. Daher ist es besonders wichtig, dass es in der Belegschaft Mitarbeiter gibt, die Erste Hilfe leisten und so Leben retten können. Das Gesetz legt darüber hinaus fest, dass Betriebe ab zwei anwesenden Versicherten bereits einen betrieblichen Ersthelfer benötigen.

Warum soll man Erste Hilfe im Unternehmen leisten?  

Was macht man, wenn jemand vor einem bewusstlos wird und umfällt? Oder eine Glasscheibe auf einen Arbeitskollegen fällt?
Klar, man will helfen und reagiert. Erste Hilfe kann im Notfall größere Verletzungen verhindern und lebensrettend sein. Aus diesem Grund gibt es auch jedes Jahr am 12. September den Erste-Hilfe-Tag, der daran erinnern soll. Hierzulande benötigt der Notarzt um die zehn Minuten, bis er an einer Unfallstelle eintrifft. Jede Minute ist entscheidend und mit einfachen Maßnahmen kann man dem Unfallopfer helfen. Es handelt sich nicht nur um eine moralische Verpflichtung, eine Unterlassung der Hilfeleistung kann sogar strafbar sein. Man darf auch keine Angst haben, etwas falsch zu machen. Ersthelfende im Betrieb sind rechtlich abgesichert und können für etwaige Fehler nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Sie sind auch abgesichert, wenn sie sich selbst durch die Hilfeleistung Schaden hinzufügen. 

5 Erste Hilfe Notfallschritte:

Die folgenden Schritte sollten bei der Erste-Hilfe-Leistung beachtet werden: 

  1. Ruhig bleiben, Unfallstelle sichern und verletzte Personen aus der Gefahrenzone bringen 
  2. Den Notruf 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst und/oder 110 für die Polizei wählen 
  3. Sofortmaßnahmen einleiten, sowohl körperlich als auch seelisch-psychologisch 
  4. Stabile Seitenlage anwenden 
  5. Abwarten, bis professionelle Hilfe an der Unfallstelle ankommt 

Ist ein Ersthelfer im Unternehmen Pflicht? 

Für Unternehmen besteht die Pflicht, einen betrieblichen Ersthelfer auszubilden. Die Pflicht ist von der Unternehmensgröße abhängig. Es wird empfohlen, dass sich Mitarbeiter freiwillig als Ersthelfer ausbilden lassen. Die Ausbildung selbst erfolgt durch einen Erste-Hilfe-Kurs, in dem der oder die Beschäftigte lernt, sich und andere zu schützen und einen Notruf zu veranlassen. Nach zwei Jahren sollte der Erste-Hilfe-Kurs aufgefrischt werden. Dabei hat der Arbeitgeber darauf zu achten, dass der Ersthelfer die Fortbildung zur passenden Zeit besucht. Beschäftigte sind gemäß § 16 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes und § 28 der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) und der DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A1) verpflichtet, sich als Ersthelfer ausbilden zu lassen. Lediglich schwer behinderte Mitarbeiter oder diejenigen mit physischen oder psychischen Einschränkungen sowie Mitarbeiter mit anderen Erkrankungen sind davon befreit. 

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Wie werde ich Ersthelfer im Betrieb? 

Im ersten Schritt sollte man sich im Betrieb melden. Der Arbeitgeber wird das an die zuständige Stelle weiterleiten und weiterführende Informationen geben. Man kann sich aber auch selbst beispielsweise an einer lokalen Ausbildungsstelle melden, wofür man aber eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers benötigt, dass man als betrieblicher Ersthelfer eingesetzt wird.  

Der Erste-Hilfe-Lehrgang, auch Grundausbildung genannt, besteht aus neun Unterrichtseinheiten. Eine Unterrichtseinheit umfasst 45 Minuten. Üblicherweise finden die Lehrgänge an der ausbildenden Stelle statt, können aber bei ausreichender Teilnehmerzahl im Betrieb selbst durchgeführt werden. In der Grundausbildung erwirbt man Kenntnisse und Fähigkeiten, die in fast jedem Notfall hilfreich sein können. Bei Abschluss erhält man auch eine Broschüre mit dem Lehrgangsinhalt sowie eine Teilnahmebestätigung. 

Die Fortbildung oder das Erste-Hilfe-Training soll im Abstand von zwei Jahren wiederholt werden. Sie besteht aus neun Unterrichtseinheiten und soll die schon erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auffrischen. Die Ausbildungskosten trägt stets der Betrieb. 

Welche Erste-Hilfe-Materialien braucht ein Unternehmen?

Es reicht nicht aus, in einem Betrieb nur über Ersthelfer zu verfügen. Genauso wichtig sind auch die Erste-Hilfe-Materialien, die im Notfall eingesetzt werden sollen. Dazu zählen: 

  • Verbandskästen: Sie sollten gut sichtbar platziert werden und sich in der Nähe der Arbeitsräume befinden. 
  • Rettungsdecken, Krankentragen und Verbandsmaterial sind wichtig und sollten genauso wie die Verbandskästen regelmäßig ersetzt oder aufgefüllt werden 
  • Medizinische Geräte mit einem automatisierten externen Defibrillator (AED) oder ein Beatmungsgerät gehören auch zur Ausstattung dazu und können Leben retten 

Sollte man trotz Corona Erste Hilfe leisten? 

In Pandemiezeiten haben manche natürlich die Befürchtung, dass sie sich bei einer Erste-Hilfe-Leistung mit Corona anstecken könnten. Diese Sorge ist aber unbegründet. Mit einer Gesichtsmaske ist man geschützt und kann trotzdem die meisten Hilfsmaßnahmen ausüben, wie beispielsweise die stabile Seitenlage oder die Herzmassage. 

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Merita Bijedic
Account Manager

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