Hautgefährdende Tätigkeiten/Feuchtarbeit (ehemals G 24-Untersuchung)
Beruflich verursachte Hauterkrankungen zählen zu den häufigsten Berufserkrankungen. Sie können aufgrund der Feuchtarbeit und bei der Nutzung von chemischen und biologischen Stoffen entstehen. Die arbeitsmedizinische Vorsorge „Tätigkeiten mit Feuchtarbeiten/Hautgefährdende Tätigkeiten“ (ehemals bekannt als G 24-Untersuchung) soll die Arbeitnehmer vor Risiken schützen und vorbeugend gegen Erkrankungen wie Ekzeme, Dyshidrose oder Allergien wirken.
Was ist Feuchtarbeit?
Von Feuchtarbeit spricht man, wenn man im Rahmen seiner Arbeitszeit überwiegend mit flüssigkeitsdichten Handschuhen arbeiten muss oder die eigenen Hände mehrmals am Tag intensiv waschen muss.
Für welche Berufsgruppe ist die Vorsorge besonders wichtig?
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist insbesondere notwendig für Ärzte, medizinisches Pflegepersonal, Friseure, Bäcker, Köche, Gärtner, Maler, Reinigungspersonal, aber auch Personen, die im zahntechnischen Bereich arbeiten. Sie sind aufgrund ihrer Tätigkeiten und dem Arbeiten mit chemischen und biologischen Stoffen einem höheren Risiko ausgesetzt. Bei ihnen treten Hauterkrankungen öfter auf als bei anderen Berufsgruppen.
Ist diese Vorsorge eine Angebots- oder Pflichtvorsorge?
Sie wird sowohl als Angebots- als auch Pflichtvorsorge durchgeführt. Wenn Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen mehr als zwei Stunden pro Tag Feuchtarbeit verrichten, müssen sie vom Arbeitgeber eine Angebotsvorsorge offeriert bekommen. Dabei hat der Arbeitgeber zu ermitteln, ob die Kriterien für Feuchtarbeit gemäß den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 401 vorliegen. Zu Feuchtarbeit gehören demnach Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit,
- regelmäßig mehr als zwei Stunden pro Tag mit ihren Händen Arbeiten im feuchten Milieu ausführen oder
- häufig bzw. intensiv ihre Hände reinigen müssen oder
- einen entsprechenden Zeitraum Schutzhandschuhe mit Okklusionseffekt (Wärme- und Feuchtigkeitsstau) tragen. Die flüssigkeitsdichte Wirkung von Schutzhandschuhen verhindert die Schweißabgabe nach außen, sodass die Haut mit zunehmender Tragedauer aufquillt, wodurch ihre Barrierewirkung nachlässt. Durch diese vorgeschädigte Haut wird ein Eindringen von Irritationen, potenziell allergen wirkenden Stoffen oder Infektionserregern erleichtert
Eine Angebotsvorsorge muss zudem vorgeschlagen werden, wenn die Mitarbeiter mit Stoffen wie N- Nitrosodiethanolamin (NDELA), N- Nitrosomorpholin (NMOR), wie auch bioverfügbaren Cobaltverbindungen arbeiten.
Die Pflichtvorsorge muss durchgeführt werden, wenn Feuchtarbeit in regelmäßigen Abständen vier und mehr Stunden täglich verrichtet wird, es eine Isocyanaten-Exposition gibt, die Mitarbeiter mit Epoxidharzen arbeiten, wie auch wenn bei der Arbeit Handschuhe aus Naturgummilatex mit mehr als 30 Mikrogramm Protein pro Gramm in Handschuhmaterial getragen werden müssen. Wenn der Mitarbeiter bei seiner Tätigkeit mit Stoffen wie Beryllium, Nickel, Benzoapyren oder Blei in Berührung kommt, muss ebenfalls eine Pflichtvorsorge durchgeführt werden.
Welche Fristen müssen beachtet werden?
Die Erstuntersuchung, auch Allgemeine Untersuchung genannt, findet vor der Aufnahme der Tätigkeit statt. Nach sechs Monaten erfolgt die erste Nachsorge. Gegebenenfalls können spätestens nach 36 Monaten weitere Nachuntersuchungen und bei Beendigung der Tätigkeit durchgeführt werden. Es sind auch vorzeitige Nachuntersuchungen möglich, insbesondere wenn sich der Arbeitsbereich verändert, es zu Erkrankungen und Beschwerden der Haut kommt und wenn der Mitarbeiter dies ausdrücklich wünscht und eine Verbindung zwischen der Tätigkeit und seiner Erkrankung sieht.
Wie ist der Ablauf der Vorsorge?
Bei der Erstuntersuchung erfolgt eine allgemeine Anamnese, eine Arbeitsanamnese und eine Analyse von Beschwerden des Mitarbeiters. Der Fokus liegt auf der Verträglichkeit von hautbelastenden Tätigkeiten und beruflich verursachten Erkrankungen der Haut. Der Arzt spricht mit dem Mitarbeiter über arbeitsplatzspezifische Gefährdungen, Hautschutzmittel, Hautpflege, Händedesinfektion, Übertragungswege und Präventionsmaßnahmen. Optional findet eine körperliche Untersuchung, gegebenenfalls eine Einleitung des berufsgenossenschaftlichen Hautarztverfahrens und eine Berufskrankheiten-Anzeige statt. Bei der Nachuntersuchung erfolgt eine Bewertung und Dokumentation des Betriebsarztes hinsichtlich der durchgeführten Hautschutzmaßnahmen. Zudem gibt es spezielle Untersuchungen, die beispielsweise der Untersuchung von exponierten Hautbereichen dienen.
Vorsorge G 24 in Kombination mit G 42
Ein besonderer Vorteil ergibt sich durch die Kombivorsorge. Bei Betriebsarztservice bieten wir die Vorsorge Hautgefährdende Tätigkeiten (ehemals G 24) auf Wunsch gemeinsam mit der Vorsorge Infektionsgefährdung (ehemals G 42) an. Diese Kombivorsorge umfasst neben einem ärztlichen Beratungsgespräch und einer körperlichen Untersuchung, auch eine optionale Laboruntersuchung und die Durchführung einer Impfung (optional).
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Krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahrstoffe (ehem. G 40-Untersuchung)
In vielen Betrieben werden krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe eingesetzt. Je nachdem, wie stark und wie lang die Exposition dauert, muss eine Untersuchung durchgeführt werden (früher genannt G 40-Untersuchung). Es handelt sich hierbei sowohl um eine Angebots- als auch Pflichtvorsorge.
Im Interesse jedes Unternehmens ist es, gesunde Mitarbeiter zu haben. Sie sind der wichtigste Faktor für den Erfolg und nur wenn sie wohlauf und motiviert sind, können sie auch zu mehr Produktivität beitragen. Unser kompetentes medizinisches Fachpersonal unterstützt Sie bei der fundierten arbeitsmedizinischen Betreuung Ihrer Mitarbeiter.
Viele Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten im Rahmen ihrer Tätigkeiten mit Röntgengeräten oder radioaktiven Stoffen. Die Strahlenmenge wird bei manchen durch amtliche Messgeräte, sogenannte Dosimeter, erfasst. Wenn die Strahlenmenge einen gewissen Wert übersteigt, gilt der Mitarbeiter als beruflich strahlenexponierte Person.