Feuerlöscher im Betrieb: Die wichtigsten Fakten

Feuerlöscher im Betrieb

Wenn es im Betrieb brennt, kommt es auf jede Sekunde an, um Leben zu retten und Entstehungsbrände zu bekämpfen.  Brandschutz ist sehr wichtig und aus diesem Grund müssen in jedem Unternehmen ausreichend Feuerlöscher vorhanden sein. Zum Schutz der Mitarbeiter müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass Feuerlöscher stets griff- und einsatzbereit sind. Welche Arten von Feuerlöschern es gibt und bei welchen Bränden sie eingesetzt werden, erklären wir hier.  

Wie bereite ich mich auf einen Notfall vor?

Feuer kann überall und zu jeder Zeit ausbrechen. Damit im Brandfall schnell und richtig reagiert werden kann, müssen Betriebe Vorkehrungen treffen. Neben der Festlegung der Abläufe, müssen auch die Fluchtwege und Notausgänge kontrolliert, das Wissen um Sicherheitskennzeichnungen aufgefrischt und der Umgang mit Feuerlöschern geübt werden. Auch muss ein Plan vorliegen, auf dem die Lage der Feuerlöscher eingezeichnet ist. 

Wie viele Feuerlöscher braucht man im Betrieb?

Jeder Betrieb muss über tragbare bzw. fahrbare Feuerlöscher verfügen. Die Anzahl orientiert sich an der Löschmitteleinheit. Je größer die Betriebsfläche ist, desto mehr Löschmitteleinheiten und somit Feuerlöscher sind vorgeschrieben. Im Zuge der Gefährdungsbeurteilung kann eine erhöhte Brandgefährdung festgestellt werden, die ebenfalls eine Erhöhung der notwendigen Löschmitteleinheiten ergeben kann. 

Welche Feuerlöscher gibt es?

Es wird zwischen zwei Arten von Feuerlöschern unterschieden: die Dauerdruck- und die Auflade-Feuerlöscher. Der Dauerdruck-Feuerlöscher ist ständig unter Druck und deshalb auch stets einsatzbereit. Er ist zwar günstig zu erwerben, hat aber eine aufwendige Wartung. Der Auflade-Feuerlöscher dagegen ist nicht ständig unter Druck. Er verfügt über eine interne oder externe CO2-Patrone, wird unmittelbar nach dem Bedienen unter Druck gesetzt und zur Brandlöschung verwendet.  

Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Brandklassen, die bei der Beschaffung und Anwendung der Feuerlöscher beachtet werden müssen, um das richtige Löschmittel bestimmen zu können: 

Brandklasse A: Feuerlöscher für Brände mit festen Stoffen, wie beispielsweise Holz, Papier oder Kohle. 

Brandklasse B: Beim Brand mit flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen, z.B. Benzin, Öl oder Wachs. 

Brandklasse C: Wenn Gase wie Methan, Erdgas oder Propan brennen. 

Brandklasse D: Diese Feuerlöscher werden bei Metallbränden eingesetzt (Aluminium, Magnesium, Kalium usw.) 

Brandklasse F: Bei Bränden mit Speiseölen und –fetten in Küchengeräten, wie z.B.  Fritteusen  

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Welche Löschmittel gibt es? 

Neben den unterschiedlichen Feuerlöschern und Brandklassen, gibt es auch unterschiedliche Löschmittel. Zum einen ist es das CO2-Löschmittel, das bei der Anwendung den Sauerstoff verdrängt und somit das Feuer erstickt. Zum anderen sind es die Wasserfeuerlöscher, die ausschließlich bei der Brandklasse A angewendet werden sollten. Darüber hinaus gibt es noch das Schaum-Löschmittel, das einen besonderen Vorteil haben: Es bleiben nach der Löschung wenige bis keine Rückstände. Die Möbel im Betrieb müssen nicht entsorgt werden. Ein weiteres Löschmittel ist der Pulverlöscher (ABC-Löschpulver), welcher Phosphat und Ammoniumsulfat enthält. Er hat eine hohe Löschleistung und ist besonders bei Bränden mit festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen geeignet. Nachteil ist ein hoher Verschmutzungs- und Verunreinigungsgrad im Nachgang, der durch das Löschpulver verursacht wird. Von Verschmutzungen bis hin zur Korrosion auf elektrischen Bauteilen sind hier Späteinwirkungen bei der Auswahl zu beachten. 

Wie oft sollen Feuerlöscher gewartet werden?

Feuerlöscher sollten von einem Fachmann min. alle zwei Jahre kontrolliert werden. Falls mal ein Feuerlöscher benutzt wurde, darf er nicht wieder an seinen Platz positioniert werden. Er muss von einer Fachkraft neu befüllt und geprüft werden.  

Welches Gesetz regelt die Feuerlöscher im Betrieb?

Der Schutz der Mitarbeiter hat oberste Priorität. Daher muss es Feuerlöscher in jedem Betrieb geben, egal wie groß er ist. Das ist gesetzlich in der Arbeitsstättenverordnung, wie auch der ASR A2.2 geregelt.  

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Sascha Seemann
Vice President Operational Management
Sascha Seemann, Vice President Operational Management
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