Sicherheitsunterweisung

Sicherheit am Arbeitsplatz

Der Arbeitgeber hat eine Unterweisungspflicht, um die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu schützen und den Arbeitsschutz zu gewährleisten. Die kontinuierliche Schulung der Belegschaft ist essenziell für einen sicheren Betrieb. Von der Sicherheitsunterweisung profitiert insbesondere das Unternehmen, weil die Mitarbeiter professionell geschult und für mögliche Unfälle und Gefährdungen vorbereitet werden können.

Dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der DGUV V1 ist zu entnehmen, dass der Arbeitgeber seine Beschäftigten über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz umfassend zu unterweisen hat. Die Unterweisung beinhaltet jegliche Anweisungen und Erläuterungen, die den jeweiligen Aufgabenbereich und die Gefährdungen betreffen. Die Unterweisung muss mindestens einmal im Jahr durchgeführt und auch dokumentiert werden (Unterweisungsnachweis).

Wann erfolgt die Unterweisung?

Die Sicherheitsunterweisung erfolgt einerseits bei der Einstellung (Erstunterweisung), andererseits, wenn sich Aufgaben verändern. Wenn neue Arbeitsmittel bzw. Technologien eingeführt werden, hat auch in diesem Fall eine Unterweisung zu erfolgen.

Die Sicherheitsunterweisung orientiert sich an konkreten Gefährdungen, die im Betrieb bei entsprechender Tätigkeit aufkommen können. Die Sicherheitsunterweisung sollte nicht zu allgemein ausfallen, um auch individuelle Gefährdungen berücksichtigen zu können.

Welche Sicherheitsunterweisungen gibt es?

Je nachdem, welcher Branche der Betrieb angehört und wie die einzelnen Aufgaben sind, gibt es auch unterschiedliche Unterweisungen. Bei Unsicherheiten der zutreffenden Themeninhalte sollte für die Festlegung von Schwerpunkten die fachliche Expertise des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit in Anspruch genommen werden.

  • Erstunterweisung: Notwendig bei der Einstellung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes. Der Mitarbeiter wird über die Gefahren und die damit verbundenen Schutzmaßnahmen umfassend informiert.
  • Abfallkonzept-Unterweisung: Anweisungen zur korrekten Mülltrennung und Umweltschutz-Maßnahmen
  • Atemschutz-Unterweisung: Hierbei werden die Grundlagen des Atemschutzes dargelegt
  • Absturz-Unterweisung: Die richtige Sicherung zur Vorbeugung von Arbeitsunfällen
  • Brandschutz-Unterweisung: Schutzmaßnahmen gegen Brände, richtiges Verhalten im Brandfall, Vermeidung von Bränden
  • Unterweisung „Anschlagen von Lasten“: Sicherung von Maschinen, Überprüfung der Anschlagmittel
  • Unterweisung „Arbeiten in Kälte“: Schutzmaßnahmen für die fünf Kältebereiche, Vermeidung von Unterkühlungen
  • Unterweisung „Heben und Tragen“: Korrekte Hebe- und Tragetechnik; Vorbeugung von Arbeitsunfällen
  • Unterweisung „Augenschutz“: Richtiger Augenschutz für die einzelnen Gefährdungsklassen
  • Unterweisung „Bildschirmarbeit“: Vorbeugung von Erkrankungen aufgrund von Bildschirmarbeit, Empfehlungen zur richtigen Bildschirmarbeit
  • Unterweisung „Corona – der neue Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2“: Umsetzung von Vorschriften in Bezug auf die Corona-Pandemie, Erstellung der Corona-Gefährdungsbeurteilung
  • Unterweisung „Reinigungsarbeit“: Umgang mit Gefahrstoffen, Schutz der Augen und der Haut vor diesen Stoffen
  • Unterweisung „Elektrische Geräte und Handarbeitsmaschinen“: Maßnahmen für die sichere Arbeit mit elektrischen Geräten
  • Unterweisung „Lärmschutz“: Vermeidung von Hörschäden, Lärmschutz
  • Unterweisung „Home-Office“: Sicherheitsunterweisung für alle, die im Home-Office arbeiten

Wer muss die Sicherheitsunterweisung durchführen?

Die Pflicht liegt ganz klar beim Arbeitgeber. Der Geschäftsführer kann zwar diese Pflicht an einen anderen Mitarbeiter des Vertrauens delegieren, die Gesamtverantwortung liegt aber noch immer bei ihm. Ist der Arbeitgeber fachlich nicht in der Lage, die Unterweisung durchzuführen, kann er sich diese Expertise auch extern hinzuziehen. Auch hier können Experten wie Betriebsarzt oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen.

Wer muss unterwiesen werden?

Es müssen alle Mitarbeiter unterwiesen werden, dazu zählen auch Auszubildende und Praktikanten. Studien haben ergeben, dass vor allem in den ersten Jahren der Tätigkeit in einem Betrieb das Unfallrisiko am höchsten ist. Auch wenn mit Personal in Form von Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) gearbeitet wird, müssen diese Mitarbeiter die spezifischen Inhalte der Unterweisung kennen, auch wenn Sie durch die Entleiher Firma unterwiesen werden. Fremdfirmen sind für die Unterweisung selbst verantwortlich, müssen jedoch, wenn nötig, auf die objektspezifischen Gefahren und Handlungsabläufe hingewiesen werden.

In welcher Form soll unterwiesen werden?

Bestenfalls sollte ein reger Austausch zwischen dem Arbeitgeber und den Mitarbeitern stattfinden. Hierzu sind alle gängigen Formate denkbar. Das richtige Format sollte sich allerdings an den Gefährdungen der einzelnen Tätigkeiten richten. Für einige Themen wie beispielsweise eine Absturzsicherung (Sicherungsgurt) ist eine praktische Unterweisung zwingend erforderlich und vorgeschrieben (PSA-BV).

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Sascha Seemann
Vice President Operational Management
Sascha Seemann, Vice President Operational Management

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