Bildschirmarbeitsplätze (ehem. G 37 Untersuchung)

Die Arbeit vor dem Bildschirm im Büro kann sich auf Dauer belastend auf die Augen und die Körperhaltung auswirken. Daher sollten alle, die für längere Zeit und regelmäßig damit arbeiten, auf potenzielle Schäden für die Gesundheit und körperliche Symptome wie Kopfschmerzen, Augenreizungen und Sehschwäche achten. Mit der Bildschirmarbeitsplätze Vorsorge (ehem. G 37 Untersuchung) werden gesundheitliche Gefahren frühzeitig erkannt und verhindert. So wird für besseren Arbeitsschutz im Betrieb gesorgt.

Bildschirmarbeit und Sehkraft

Als Bildschirmarbeitsplätze beschreibt man Arbeitsplätze mit einem Bildschirm, an dem Mitarbeiter ihre Aufgaben täglich mehr als drei Stunden erledigen. Eine Tätigkeit ohne Bildschirm gibt es heutzutage kaum noch und so wird maßgeblich viel Zeit vor diesem verbracht. Dies setzt auch die Wahrnehmung von Visuellem voraus. Bei der Wahrnehmungsqualität gibt es jedoch Unterschiede von Mitarbeiter zu Mitarbeiter, was sich natürlich auch auf die Arbeitsleistung auswirken kann. Da die Wahrnehmung individuell ist, muss auch die Untersuchung der Bildschirmarbeit einzeln erfolgen. Die Vorsorge (ehem. G 37 Untersuchung) dient dazu, den Beschäftigten im Hinblick auf das Verhalten am Bildschirmarbeitsplatz, die Ergonomie, und dem Einsatz von Hilfsmitteln zu beraten.

Prioritär geht es dabei um die Beurteilung des Sehvermögens. Wenn ein Mitarbeiter Schwierigkeiten beim Lesen oder Betrachten eines Bildschirmes hat, können ihm unterstützende Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, z.B. eine Bildschirmbrille oder die technische Unterstützung durch die Vorlesefunktion. Bei der Beurteilung des Sehvermögens geht es um folgende Augenfunktionen:

  • Sehschärfe
  • Gesichtsfeld
  • Akkommodation
  • Farbensinn
  • Erkennung der Kontraste
  • Binokulares Sehen

Die Untersuchung erfolgt anhand standardisierter Bedingungen. So ist die Ergonomie des Arbeitsplatzes eine wichtige Variable, die in das Gesamtergebnis und die Beurteilung einfließt. Beachtet werden:

  • Körperhaltung
  • Stellung des Blickwinkels
  • Sehabstand
  • Kontrast
  • Ausleuchtung
  • Größe des Gesichtsfeldes

Wenn man müde ist, sinkt auch das Sehvermögen. Belastungen und die Konzentrationsdauer wirken sich auf die Augen aus. Eine erhöhte Belastung kann Augenprobleme und Beschwerden im Nacken und in der Schulter zur Folge haben. Beschäftigten sollten in diesen Fällen Hilfsmittel und Optimierungen für die Ergonomie am Arbeitsplatz angeboten werden, damit die negativen Auswirkungen so gering wie möglich für die Arbeitnehmer ausfallen. Zu beachten wäre eine richtige Monitorposition, angemessene und augenfreundliche Bildschirm-Beleuchtung, mögliche Fußbank, ergonomische Tastatur und Höhe des Arbeitstisches.

Untersuchungsanlässe

Die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen erfolgt nach § 3 und § 3a der Arbeitsstättenverordnung. Da Bildschirmarbeit Gefährdungen hervorrufen kann, ist hier auch eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten bzw. eine Gefährdungsbeurteilung seitens des Arbeitgebers durchzuführen. Das ist insbesondere erforderlich, wenn die Bildschirmarbeit aufgrund von ergonomischen Mängeln beim Arbeitsplatz zu Fehlbelastungen führt. Wenn der Beschäftigte seine Aufgaben im Büro hauptsächlich vor dem Bildschirm erledigt, ist eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens verpflichtend anzubieten (Angebotsvorsorge). Wenn diese Untersuchung eine weitere Behandlung des Augenarztes erfordert, ist diese ebenfalls zu offerieren.

Ist die Bildschirmarbeitsplatzvorsorge (ehem. G 37 Untersuchung) verpflichtend?

Bei der Bildschirmarbeitsplatzvorsorge (ehem. G 37 Untersuchung) handelt es sich um eine Angebotsvorsorge, die Teil der Arbeitsmedizin ist. Wenn ein Unternehmen Mitarbeiter hat, die im Büro mit einem Bildschirm arbeiten, muss ihnen eine solche Untersuchung auch unbedingt angeboten werden (§5 ArbMedVV). Der Arbeitgeber hat gemäß dem Arbeitsschutzgesetz mit Strafen bis zu 5.000 Euro zu rechnen, wenn diese Vorsorge nicht angeboten wird. Der Arbeitnehmer dagegen ist nicht verpflichtet, eine solche Vorsorge in Anspruch zu nehmen. Hier sind auch keine Folgen zu erwarten, wenn man diese Vorsorge ablehnt. Die Mitarbeiter müssen seitens des Arbeitgebers persönlich und schriftlich ein Angebot zu der Teilnahme an der Bildschirmarbeitsplatzvorsorge erhalten.

Ist die Vorsorge eine Eignungsuntersuchung?

Die Vorsorge soll nicht dazu führen, dass nur Mitarbeiter mit besonders gutem Sehvermögen für die Bildschirmarbeitsplätze (ehem. G 37 Untersuchung) im Büro ausgesucht werden. Es handelt sich also um keine Eignungsuntersuchung. Falls Mitarbeiter Sehschwierigkeiten haben, sollen sie mittels Sehhilfen (z.B. Bildschirmarbeitsbrillen) unterstützt werden, damit keine dauerhafte und schädliche Augenbelastung entsteht.

Wenn der Betriebsarzt feststellt, dass eine Bildschirmarbeitsplatzbrille notwendig ist, ist diese seitens des Arbeitgebers in Höhe einer vereinbarten Summe mitzufinanzieren, da sie als Arbeitsmittel gilt (ArbMedVV Teil 4). Die Ermittlung der Dioptrien bzw. Refraktionsbestimmung sowie Anpassung der Brille erfolgt dabei durch einen Optiker.

Ablauf der Untersuchung

Die allgemeine Untersuchung soll wie folgt erfolgen:

Allgemeine Anamnese: Beschwerden, z.B. Augenprobleme oder Augenerkrankungen, Bewegungsbeschwerden und -einschränkungen, neurologische Störungen, Bluthochdruck, medikamentöse Dauerbehandlung, Stoffwechselerkrankungen

Arbeitsanamnese: Arbeitsplatzergonomie, Arbeitsaufgabe, Arbeitseinweisung, Arbeitszeit, Arbeitsumfang

Wenn es spezifische Beschwerden gibt, können auch weitere tätigkeitsspezifische Untersuchungen erfolgen.

Nachsorge-Fristen:

Abhängig von der rechtlichen Grundlage des Untersuchungsanlasses, sind die Fristen zu den Untersuchungsintervallen der Arbeitsmedizinischen Regel (AMR) 2.1 zu beachten

Erstvorsorge: Nachuntersuchung nach 12 Monate wieder anbieten
Nachgehende Vorsorge: Nachuntersuchung nach 36 Monaten wieder anbieten

In bestimmten Fällen können diese Fristen auch verkürzt werden. In den folgenden Fällen können die Nachuntersuchungen auch früher stattfinden:

  • Wenn konkret Beschwerden auf dem Arbeitsplatz auftreten
  • Wenn der Betriebsarzt es für richtig und wichtig hält

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Alexander Hahn
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