Neue Vorgaben für den Verbandkasten

Durch die Änderung der DIN-Normen für Verbandkästen müssen Betriebe den Inhalt dafür bis Ende April 2022 aufstocken.

Die DIN-Normen 13157 (kleiner Verbandkasten) und 13169 (großer Verbandkasten) legen fest, welche Materialien im Erste-Hilfe-Koffer sein müssen. Bereits seit November 2021 müssen auch Gesichtsschutzmasken und Feuchttücher zum Reinigen unverletzter Haut Bestandteil dessen sein. Neu ist, dass auch um 50 % mehr Pflaster vorhanden sein müssen.

Die Unternehmen haben bis einschließlich 30.4.2022 Zeit, ihre Verbandkästen aufzustocken, wenn diese den aktualisierten Normen entsprechen müssen. Es ist aber nicht notwendig, dass ganz neue Verbandkästen besorgt werden. Es ist ausreichend, den Inhalt zu ergänzen. Die aktuell gültige Liste für große und kleine Verbandkästen finden Sie hier.

Was hat sich geändert?

Für den kleinen Verbandkasten gilt gemäß der neuen DIN-Form 13157 folgender Inhalt:

  • 2 Gesichtsmasken (mindestens Typ 1 gemäß DIN EN 14683) neu!
  • 4 Stück Feuchttücher für die Reinigung unverletzter Haut neu!
  • 12 Stück Wundschnellverband 10×6 cm (bisher gültig: 8 Stück)
  • 6 Stück Fingerkuppenverband 5×4 cm (bisher gültig: 4 Stück)
  • 6 Stück Fingerverband 12×2 cm (bisher gültig: 4 Stück)
  • 6 Stück Pflasterstrips 7,2×1,9 cm (bisher gültig: 4 Stück)
  • 12 Stück Pflasterstrips 7,2×2,5 cm (bisher gültig: 8 Stück)

Für den großen Verbandkasten gilt gemäß DIN-Norm 13169 folgender Inhalt:

  • 4 Gesichtsmasken (mindestens Typ gemäß DIN EN 14683) neu!
  • 8 Stück Feuchttücher für die Reinigung unverletzter Haut neu!
  • 24 Stück Wundschnellverband 10×6 cm (bisher gültig: 8 Stück)
  • 12 Stück Fingerkuppenverband 5×4 cm (bisher gültig: 4 Stück)
  • 12 Stück Fingerverband 12×2 cm (bisher gültig: 4 Stück)
  • 12 Stück Pflasterstrips 7,2×1,9 cm (bisher gültig: 4 Stück)
  • 24 Stück Pflasterstrips 7,2×2,5 cm (bisher gültig: 8 Stück)

Überprüfung des Erste-Hilfe-Materials

Im Zuge der Aufstockung der Verbandkästen wird Sicherheitsbeauftragten empfohlen, auch den bestehenden Inhalt zu überprüfen. Insbesondere hinsichtlich des Ablaufdatums und der Sterilität. Falls notwendig, sollte der Inhalt ausgetauscht werden.

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Bert Menzel
Fachkraft für Arbeitssicherheit & Leitung Elektroprüfer

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