Neue Vorgaben für den Verbandkasten
Durch die Änderung der DIN-Normen für Verbandkästen müssen Betriebe den Inhalt dafür bis Ende April 2022 aufstocken.
Die DIN-Normen 13157 (kleiner Verbandkasten) und 13169 (großer Verbandkasten) legen fest, welche Materialien im Erste-Hilfe-Koffer sein müssen. Bereits seit November 2021 müssen auch Gesichtsschutzmasken und Feuchttücher zum Reinigen unverletzter Haut Bestandteil dessen sein. Neu ist, dass auch um 50 % mehr Pflaster vorhanden sein müssen.
Die Unternehmen haben bis einschließlich 30.4.2022 Zeit, ihre Verbandkästen aufzustocken, wenn diese den aktualisierten Normen entsprechen müssen. Es ist aber nicht notwendig, dass ganz neue Verbandkästen besorgt werden. Es ist ausreichend, den Inhalt zu ergänzen. Die aktuell gültige Liste für große und kleine Verbandkästen finden Sie hier.
Was hat sich geändert?
Für den kleinen Verbandkasten gilt gemäß der neuen DIN-Form 13157 folgender Inhalt:
- 2 Gesichtsmasken (mindestens Typ 1 gemäß DIN EN 14683) neu!
- 4 Stück Feuchttücher für die Reinigung unverletzter Haut neu!
- 12 Stück Wundschnellverband 10×6 cm (bisher gültig: 8 Stück)
- 6 Stück Fingerkuppenverband 5×4 cm (bisher gültig: 4 Stück)
- 6 Stück Fingerverband 12×2 cm (bisher gültig: 4 Stück)
- 6 Stück Pflasterstrips 7,2×1,9 cm (bisher gültig: 4 Stück)
- 12 Stück Pflasterstrips 7,2×2,5 cm (bisher gültig: 8 Stück)
Für den großen Verbandkasten gilt gemäß DIN-Norm 13169 folgender Inhalt:
- 4 Gesichtsmasken (mindestens Typ gemäß DIN EN 14683) neu!
- 8 Stück Feuchttücher für die Reinigung unverletzter Haut neu!
- 24 Stück Wundschnellverband 10×6 cm (bisher gültig: 8 Stück)
- 12 Stück Fingerkuppenverband 5×4 cm (bisher gültig: 4 Stück)
- 12 Stück Fingerverband 12×2 cm (bisher gültig: 4 Stück)
- 12 Stück Pflasterstrips 7,2×1,9 cm (bisher gültig: 4 Stück)
- 24 Stück Pflasterstrips 7,2×2,5 cm (bisher gültig: 8 Stück)
Überprüfung des Erste-Hilfe-Materials
Im Zuge der Aufstockung der Verbandkästen wird Sicherheitsbeauftragten empfohlen, auch den bestehenden Inhalt zu überprüfen. Insbesondere hinsichtlich des Ablaufdatums und der Sterilität. Falls notwendig, sollte der Inhalt ausgetauscht werden.
Jetzt unverbindlich beraten lassen!
Unsere Experten stehen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter 030 – 22957967 oder schreiben Sie uns.
Weitere Artikel
Am 12. September ist der Tag der Ersten Hilfe. Er soll uns daran erinnern, wie wichtig es ist in Notfällen schnell zu reagieren. In Deutschland ist die Leistung der Ersten Hilfe Pflicht und Betriebe müssen Ersthelfer ausbilden.
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) soll den Arbeitsschutz im Betrieb gewährleisten und kontrollieren. In den sogenannten ASA-Sitzungen wird über Probleme, Maßnahmen und Empfehlungen beraten. Wie oft diese stattfinden, wer alles daran teilnehmen soll und was es dabei zu beachten gibt, erklären wir in unserem neuesten Blogbeitrag.
Lärm am Arbeitsplatz macht krank
Lärm gehört zu den häufigsten Gefährdungen am Arbeitsplatz. Etwa 10 Prozent aller Arbeitnehmer in Deutschland sind gehörgefährdendem Lärm ausgesetzt. Die Folge? Schwerhörigkeit als Berufskrankheit Nr. 1. Was Sie als Unternehmer dagegen tun können, erfahren Sie in unserem neuen Blogbeitrag.