Covid-Impfzertifikat: Wie lange ist es gültig?
Aktualisiert: 2. Dezember 2021
Mit dem digitalen Impfzertifikat, welches die vollständige Impfung nachweist, genießt man viele Freiheiten, die in der Pandemiezeit immer wieder eingeschränkt wurden. Man kann ins Café, Kino, Restaurant und Kulturveranstaltungen besuchen. In gesonderten Fällen besteht die Pflicht eines zusätzlichen tagesaktuellen Testnachweises. Hintergrund: Steigende Inzidenzen. Aus diesem Grund will auch die EU die Gültigkeit der Impfnachweise verkürzen, damit mehr Menschen eine Covid19-Booster-Impfung bekommen. Das wirkt sich auch auf Reisende aus.
Impfstoff wirkt nur 4-6 Monate
Die Corona-Pandemie ist nach wie vor besorgniserregend. In Deutschland haben wir noch nie so hohe Inzidenzen verzeichnet. Mittlerweile sind Wissenschaftler zur Erkenntnis gekommen, dass die Wirkung der Impfstoffe nach ca. vier bis sechs Monaten nachlässt und keinen vollen Impfschutz bietet. Deshalb soll auch “geboostert“ werden. Eine Auffrischungsimpfung nach frühestens fünf Monaten erhöht maßgeblich den Schutz vor einer Covid-Ansteckung. Zudem vermindert sie das Risiko einer Krankenhauseinweisungen und Infektionskomplikationen wie z.B. den Tod. Weil der Impfstoff kürzer wirkt als gedacht, will die EU-Kommission die Gültigkeit der digitalen Impfzertifikate auf neun Monate beschränken. Bisher war das Zertifikat ein Jahr gültig — die Frist beginnt zwei Wochen nach der Zweitimpfung.
Neue Regelung ab 10. Januar 2022 vorgesehen
Die neuen Regeln sollen ab nächstem Jahr, genauer ab 10. Januar gelten. Dabei handelt es sich aber nur um eine Empfehlung der EU-Kommission, denn für die Reiseregeln und die Gesundheitsangelegenheiten sind die jeweiligen Mitgliedsländer zuständig. Noch-Gesundheitsminister Jens Spahn erklärte bereits, dass die Gültigkeitsdauer der Impfnachweise verkürzt wird. Dies werde aber nicht von heute auf morgen passieren. „Jeder wird eine Auffrischungsimpfung kriegen können, um das Zertifikat zu verlängern“, so Spahn. Es soll eine einheitliche Vorgehensweise in der gesamten EU getroffen werden. Die Entscheidung dazu wird demnächst erfolgen und wir werden Sie hier auf dem Laufenden halten.
Der digitale Impfnachweis als Erfolgsgeschichte
Für die EU-Kommission ist der digitale Impfnachweis ein großer Erfolg, denn insgesamt nutzen ihn 51 Länder auf fünf Kontinenten. Sogar Togo in Afrika ist mit im Boot. Mit dem Nachweis genießt man bislang Reisefreiheit und man muss sich nicht immer wieder testen (einige Staaten bilden die Ausnahme). Jedes EU-Land kann selbst entscheiden, welche Zugänge die Zertifikate ermöglichen. Für Reisende aus Drittstaaten soll demnächst auch eine neue Regelung getroffen werden: Ab 1. März 2022 soll ein Impfnachweis erforderlich sein, der nicht älter als neun Monate sein darf. Bereits genesene Reisende müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, sofern sie noch nicht die Impfung bekommen haben. Das betrifft auch Reisende, die mit einem nicht in der EU zugelassenen, aber von der WHO anerkannten Impfstoff, geimpft wurden. Kinder, die nicht geimpft sind, können nur mit einem negativen PCR-Test einreisen.
Wie bekomme ich den digitalen Impfnachweis?
Sie müssen entweder die CovPass-App oder die Corona-Warn-App auf Ihrem Handy herunterladen. Den notwendigen QR-Code, den Sie in den Apps scannen müssen, erhalten Sie von Ihrer Impfstelle oder Apotheke. Die App zeigt den vollständigen Impfschutz 14 Tage nach der letzten benötigten Impfung an. Genesene gelten als vollständig geimpft, wenn sie frühestens vier Wochen nach Genesung eine Impfung bekommen. Wenn Sie sich als Genesener nicht impfen, können Sie trotzdem ein Genesenenimpfzertifikat in der Apotheke bekommen. Dieses belegt eine Impfdosis (1 von 1 Impfungen). Bitte beachten Sie, dass ein Genesenenzertifikat frühestens 28 Tage und längstens sechs Monate nach einem PCR-Test ausgestellt werden kann.
Weitere Informationen zum digitalen Impfnachweis und zu den Apps hat das Robert-Koch-Institut (RKI) hier zusammengestellt:
COVID-Zertifikate der EU digital nachweisen.
Gelber Impfpass – gültig oder nicht?
Der gelbe, gedruckte Impfpass wird zum Auslaufmodell. In einigen Bundesländern reicht er nicht mehr als Impfnachweis aus. Beispielsweise in Baden-Württemberg. Seit 1. Dezember 2021 ist dort der Zugang zu 2G-Orten nur mit dem digitalen Code oder einem Ausdruck davon möglich. Auch in Berlin und anderen Bundesländern muss man einen digitalen Impfnachweis haben, um 2G-Veranstaltungen zu besuchen.
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