Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung: Verstöße im Arbeitsschutz und ihre rechtlichen Folgen
In Deutschland besteht für Arbeitgeber eine rechtliche Verpflichtung, die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Hierunter fällt ebenso die psychische Gesundheit der Arbeitnehmer. Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist ein wichtiger Teil dieser Verpflichtung und dient dazu, potenzielle Risiken und Belastungen für die psychische Gesundheit des Arbeitnehmers zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu minimieren. Erfahren Sie mehr über die möglichen rechtlichen Folgen bei der Nichtdurchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.
Rechtliche Grundlagen für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer zu ergreifen. Hierzu zählt auch die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Absatz 3 Punkt 6 des Gesetzes, die sich explizit auf psychische Belastungen bezieht.
Die Aufsichtsbehörden, wie das Bundesamt für Arbeitsschutz, das jeweilige Landesamt für Arbeitsschutz und die Gewerbeaufsichtsämter, kontrollieren regelmäßig, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Dabei werden sie von den Berufsgenossenschaften und gesetzlichen Unfallversicherungsträgern im Sinne § 14 des Siebten Sozialgesetzbuchs unterstützt.
Die Überwachungsbehörden verfügen im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeiten über verschiedene Befugnisse. Hierzu zählen unter anderem Informationen einzuholen, Dokumente und Unterlagen einzusehen und zu verlangen, Geschäfts- und Betriebsräume während der Betriebs- und Arbeitszeiten zu betreten sowie Arbeitsmittel, Schutzausrüstungen, Arbeitsverfahren und -abläufe zu untersuchen. Sie können auch die Unterstützung des Arbeitgebers bei der Begehung des Betriebs in Anspruch nehmen.
Basierend auf den Ergebnissen der Überwachung haben die Behörden verschiedene Handlungsmöglichkeiten. In erster Linie wird das Unternehmen über den Status der Gefährdungsbeurteilung und die Situation im Betrieb sowie über weitere Schritte der Aufsicht informiert. Gegebenenfalls erfolgt eine inhaltliche Beratung im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe. Abhängig von den Ergebnissen kann eine Dringlichkeit der Umsetzung von Maßnahmen festgestellt werden. Insbesondere wenn Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften nicht eingehalten werden, kann die Überwachungsbehörde konkrete Anordnungen erlassen, die das Unternehmen dazu verpflichten, bestimmte Maßnahmen durchzuführen, inklusive Fristsetzung und Nachkontrolle.
Implikationen bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Erfordernisse
Neben den im § 25 des Arbeitsschutzgesetzes festgelegten Bußgeldern, können sich auch Haftungsimplikationen bei einer Nichtbeachtung des Gesetzes für das betroffene Unternehmen ergeben. Bei Verstößen gegen das Arbeitsschutzgesetz können Bußgelder in unterschiedlicher Höhe verhängt werden. Je nach Tatbestand und Schwere des Falls können diese Bußgelder bis zu einer Höhe von entweder 5.000 Euro oder gar 30.000 Euro reichen. Daneben haftet der Unternehmer für etwaige Schäden, die durch die Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben entstehen können. Er haftet dabei nicht nur gegenüber der aufsichtführenden Behörde oder Berufsgenossenschaft, sondern auch gegenüber dem geschädigten Mitarbeiter. Es liegt somit im Ermessen der zuständigen Behörde, die angemessene Höhe des Bußgeldes zu bestimmen und entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Eine solche Regelung soll dazu beitragen, das Einhalten von Gesetzen und Vorschriften zu fördern und Verstöße effektiv zu ahnden.
Geldstrafe und Freiheitsstrafe: Die Konsequenz von vorsätzlicher Missachtung
Die Strafvorschrift § 26 des Arbeitsschutzgesetzes besagt, wer bestimmte Handlungen beharrlich wiederholt oder Leben bzw. Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder weiteren Geldstrafen bestraft werden.
Fazit
Es gibt zahlreiche negative Auswirkungen für Unternehmen und Arbeitgeber, wenn sie sich nicht an die geltenden Arbeitsschutzvorschriften halten. Deshalb ist es unerlässlich, diese zu beachten. Unabhängig von der rechtlichen Verpflichtung sollte jeder Schritt, der zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz unternommen wird, als wertvoller Beitrag zum Unternehmenserfolg betrachtet werden. Es geht nicht nur um die Einhaltung von Gesetzen, sondern auch um die Schaffung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als Wettbewerbsvorteil und für die Zufriedenheit der Mitarbeiter.
Quelle: Arbeitsschutzgesetz
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