Was ist die G25 Untersuchung (heute Eignung Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten)

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Die G25 Untersuchung prüft, ob Beschäftigte gesundheitlich für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten geeignet sind, zum Beispiel als Berufskraftfahrer, Stapelfahrer oder Kranführer. Heute heißt sie offiziel „E FSÜ“. Untersucht werden vor allem Sehen, Gesichtsfeld, Hören sowie Herz und Kreislauf. Die Untersuchung dauert 15 bis 30 Minuten uns ist bis zu 3 Jahre gültig. Die Kosten trägt in der Regel der Arbeitgeber.
G25 Untersuchung auf einen Blick
- Neuer Name: E FSÜ (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten)
- Für wen: Fahrer, Stapelfahrer, Kranführer, Überwachungspersonal u.a.
- Inhalt: Anamnese, Sehtest, Gesichtsfeld, ggf. Nachtsehtest, Hörtest, Herz-Kreislauf
- Dauer: 15-30 Minuten
- Gültigkeit: bis zu 3 Jahre
- Kosten: Die Kosten trägt in der Regel der Arbeitgeber ( alternativ als Selbstzahler)
- Hausarzt: nein, nur durch Arbeitsmedizinier/ Betriebsarzt
Für wen ist die G25 Untersuchung wichtig?
Die arbeitsmedizinische Vorsorge bezieht sich auf Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals G 25-Untersuchung). Darunter versteht man einerseits das Bewegen von Kraft-, Schienen- oder Flurförderfahrzeugen, aber auch die Steuerung von Regalbediengeräten. Andererseits sind es auch Überwachungstätigkeiten in Leitständen, die diese Vorsorge notwendig machen. Die Berufsgenossenschaft empfiehlt Unternehmen, dass die Vorsorge für alle Mitarbeiter in dieser Branche durchgeführt werden sollte, ausgenommen sind lediglich Mitarbeiter, die besonders langsame bzw. einfache Fahrzeuge bedienen.
Auszug typischer Berufsgruppen für eine Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit Vorsorge (ehemals G 25-Untersuchung):
- Fahrzeugführer: z.B. Dienstwagenfahrer
- Maschinen- und Anlageführer: z.B. Bediener von Kränen, Baggern, Gabelstaplern, großen landwirtschaftlichen Maschinen und anderen schweren Geräten.
- Überwachung- und Steuerungspersonal: z.B. Mitarbeiter in Leitständen von Industrieanlagen, Energieversorgungsunternehmen, Verkehrsleitzentralen und ähnlichen Einrichtungen.
Gilt die Vorsorge Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit (ehemals G 25-Untersuchung) auch für Mitarbeiter die Personen befördern?
Nein, die Vorsorge Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit ist hier nicht gültig. Geht man einer Tätigkeit mit Personenbeförderung nach sind in regelmäßigen Abständen Eignungsuntersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung (FEV) zu tätigen.
>>> Siehe auch Taxiarzt.de, doc4drive.de oder feuerwehrarzt.de
Ist die Vorsorge für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals G 25-Untersuchung) Pflicht?
Die G25 Untersuchung dient der Arbeitssicherheit und dem Arbeitsschutz im Betrieb. Die verpflichtende Durchführung hängt vom Arbeitgeber ab. Sie beinhaltet keine medizinischen Daten. Die Bescheinigung über die erfolgreich durchgeführte Untersuchung wird an den Arbeitnehmer übergeben, der wiederum entscheidet, ob das Ergebnis an den Arbeitgeber weitergeleitet wird. Neben den persönlichen Daten enthält die Bescheinigung einen arbeitsmedizinischen Hinweis, der festhält, ob eine Eignung des Beschäftigten für die Ausübung von Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten vorliegt. Mit der Untersuchung soll geklärt werden, ob vom Beschäftigten eine Gefahr für andere Beschäftigte und die Sachmittel des Unternehmens ausgehen kann.
Dauer der G25 Untersuchung
Die Dauer der Vorsorge Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit (ehemals G 25-Untersuchung) ist vom körperlichen Zustand der betreffenden Person abhängig. Üblicherweise dauert sie 15-30 Minuten. Sie wird von Fachärzten für Arbeitsmedizin/ Betriebsarzt durchgeführt. Es gilt die ärztliche Schweigepflicht.
Was wird bei der G25 Untersuchung gemacht?
- Anamnese (tätigkeitsbezogen)
- Untersuchung (tätigkeitsbezogen, insbesondere Herz-Kreislaufsystem, Stoffwechsel)
- Sehtest
- Perimetrie (Gesichtsfeld) bei jeder Erstuntersuchung und ab dem vollendeten 40. Lebensjahr, mindestens bei jeder zweiten Untersuchung
- Ev. Noctumetrie (Dämmerungssehen)
- Hörtest
- Urin (fakultativ)
- Bei Bedarf weitere Untersuchungen, wie beispielsweise Labor
Wie oft muss die G25 Untersuchung wiederholt werden?
Die Vorsorge für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehem. G 25-Untersuchung) ist maximal 3 Jahre gültig. Eventuell muss aber diese Frist verkürzt werden, da unterschiedliche Faktoren (Alter, Vorerkrankungen usw.) eine nochmalige frühere arbeitsmedizinische Einschätzung erfordern. Präventive Beratung ist wichtig, um Gefahren und Risiken für die Gesundheit und den Arbeitsablauf im Unternehmen zu vermeiden. Die Nachsorgefristen werden vom Betriebsarzt festgelegt und sind abhängig von der Gefährdungsbeurteilung und den ärztlichen Befunden, da es keine direkte Vorsorge (wie in der ArbMedVV) ist, greifen die üblichen Nachsorgefristen nicht.
Darf der Hausarzt die G25 Untersuchung machen?
Nein, der Hausarzt darf die Vorsorge nicht durchführen. Diese Untersuchung erfordert spezifische arbeitsmedizinische Kenntnisse und Qualifikationen, die Hausärzte in der Regel nicht besitzen.
Wer zahlt die G25 Untersuchung?
Der Arbeitgeber trägt die Kosten für den Betriebsarzt. Alternativ kann man auch Selbstzahler sein.
Wo finde ich rechtliche Informationen zur E FSÜ (ehemals G 25 Untersuchung)?
Weitere rechtliche Informationen und Grundlagen zur E FSÜ (ehemals G 25 Untersuchung) sind in der DGUV konkretisiert.
Rechtliche Grundlagen und Quellen
Leitfaden für Betriebsärzte zur Anwendung des G 25-Untersuchung DGUV
FAQ
Was wird bei der Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit (ehemals G 25-Untersuchung) geprüft?
Was passiert, wenn ich bei der G 25 – Nachfolgeuntersuchung durchfalle? Darf ich dann nicht mehr fahren?
In unseren Praxen führen wir die gesetzlich empfohlene Untersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit (ehemals G 25-Untersuchung) aus.
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