Betriebsarzt – alles, was Sie wissen müssen

Ein Betriebsarzt oder Facharzt für Arbeitsmedizin befasst sich mit der gesundheitlichen Betreuung in einem Betrieb, dem Arbeitsschutz, der Unfallverhütung und der Vorsorge. Er ist aufgrund seiner Qualifikation und arbeitsspezifischen Ausrichtung mehr als andere Mediziner fähig, Unternehmen zu arbeitsmedizinischen Themen zu beraten und zu unterstützen, für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld. Im Rahmen der betriebsärztlichen Betreuung geht es oft um präventive Maßnahmen, die gefährliche Situationen und Unfälle, aber auch psychische Belastungen der Arbeitnehmer verhindern sollen.

Warum braucht man einen Betriebsarzt?

In jedem Betrieb gibt es potenziell gesundheitliche Belastungen. Zwar arbeiten die Menschen körperlich nicht mehr so hart wie vor einigen Jahrzehnten, dafür sind aber etliche neue Gefährdungen aufgetreten, z.B. bei den Büroarbeiten kann man Beschwerden im Rücken-, Nacken- und Schulterbereich, Entzündungen im Handgelenk, Augenbeschwerden und psychische Beeinträchtigungen entwickeln. Bei der Arbeit in einem Labor besteht die Gefahr, dass der Arbeitnehmer mit gesundheitsgefährdenden Stoffen in Kontakt kommt, usw. Betriebsärzte sind notwendig, um den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter zu gewährleisten, was sowohl dem Arbeitnehmer selbst als auch dem Arbeitgeber zugutekommt. Im besten Fall können nämlich somit Arbeitsunfähigkeit, Fehltage und das Auftreten von Burnout stark verringert oder sogar ganz vermieden werden.

Viele Krankheiten entstehen oftmals in Verbindung mit der Arbeit. Oft entwickeln sie sich schleichend und sind nicht sofort zu erkennen. Nicht immer ist ein direkter Zusammenhang zwischen Arbeit und Krankheit sofort ersichtlich. Die Fachkenntnis eines Betriebsarztes umso wichtiger, um hier Zusammenhänge frühestmöglich zu erkennen.

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verursachen hohe Kosten, daher sollte es im Interesse jedes Unternehmens liegen, präventive Maßnahmen mit Unterstützung des Betriebsarztes zu ergreifen. Neben Gefahrstoffen oder hautgefährdenden Tätigkeiten, mit denen Mitarbeiter während ihrer Tätigkeit in Berührung kommen können, gibt es in Betrieben auch weitere Gefahren. Dazu zählen physikalische Belastungen (Strom, Lärm), Infektionsgefahren/ Biostoffe (besonders aktuell durch das Coronavirus), aber auch die ungünstige Gestaltung des Arbeitsplatzes und Stressfaktoren, die die psychische Gesundheit der Beschäftigten schädigen können.

Der Betriebsarzt berät und unterstützt das Unternehmen (z.B. bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung) und ist parallel medizinischer Ansprechpartner für die Belegschaft in allen Bereichen der Arbeitsmedizin, des Arbeitsschutzes und insbesondere der Vorsorge und Unfallverhütung. Im Gegensatz zu anderen Ärzten, kennt nur der Betriebsarzt die Anforderungen an einen Arbeitsplatz und kann optimal beurteilen, welche Maßnahmen zu setzen sind, um die Gesundheit des Einzelnen zu schützen.

Durch den Einsatz des Betriebsarztes können viele Vorteile für die Unternehmen entstehen:

  • Es werden arbeitsbedingte Erkrankungen, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten reduziert.
  • Die Arbeitsbedingungen und der Gesundheitsschutz werden optimiert, sodass jeder Mitarbeiter in einem sicheren Umfeld tätig sein kann.
  • Durch die Maßnahmen wird eine Qualitätssteigerung der Arbeit erreicht, was zu mehr Zufriedenheit und somit einem besseren Betriebsklima führt.

Ist ein Betriebsarzt Pflicht?

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) schreibt vor, dass der Arbeitgeber einen Betriebsarzt bestellen muss. Er muss sich von ihm bei allen Fragen zur Arbeitssicherheit und zum Arbeitsschutz beraten lassen. Es handelt sich somit um eine Pflicht für alle Unternehmer, die Arbeitnehmer beschäftigen. Neben dem ASiG regeln auch die Unfallverhütungsvorschrift “Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit” (DGUV Vorschrift 2), die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und auch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) den Einsatz und die Tätigkeiten eines Betriebsarztes.

In vielen Fällen ist aber der Betriebsarzt nicht immer im Unternehmen anwesend, sondern kommt in regelmäßigen Abständen oder anlassbezogen vorbei. Der Arbeitgeber kann entscheiden, ob er einen Betriebsarzt fest anstellt, einen freiberuflichen Arzt engagiert oder sich an einen externen arbeitsmedizinischen Dienst, wie Betriebsarztservice, wendet. In großen Unternehmen ist es üblich, dass ein Betriebsarzt angestellt ist.

Mit der DGUV Vorschrift 2 ist festgelegt, wann und in welchem Ausmaß ein Betriebsarzt notwendig ist:

  • Weniger als 10 Mitarbeiter: Regelbetreuung mit Grundbetreuung und anlassbezogener Betreuung; eine alternative Betreuung ist möglich
  • 11-50 Mitarbeiter: Regelbetreuung mit Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung; alternative Betreuung ist anwendbar
  • Ab 50 Mitarbeiter: ausschließlich Regelbetreuung und betriebsspezifische Betreuung; keine alternative Betreuung

In die Grundbetreuung fallen betriebsärztliche Aufgaben, die den Arbeitgeber bei Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen und Wirksamkeitskontrollen unterstützen. Eine anlassbezogene Betreuung ist notwendig, wenn es Änderungen bei Arbeitsmodellen, Untersuchungen von spezifischen Unfallgefahren oder arbeitsmedizinische Vorsorgen gibt. Die betriebsspezifische Betreuung ist verbunden mit individuellen Unfall- und Gesundheitsgefahren, wie auch Veränderungen im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen im Betrieb. Nähere Informationen dazu gibt es in der DGUV Vorschrift 2.

Was macht der Betriebsarzt?

Die Aufgaben sind vielfältig und dienen der Sicherheit im Betrieb. Der Betriebsarzt setzt präventive Maßnahmen um, die arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen vorbeugen sollen, und befasst sich demzufolge mit dem Gesundheitsschutz und der Früherkennung von Risiken. Als medizinischer Experte ist er mit der Arbeitswelt, dem Arbeitsschutz und den Arbeitsprozessen vertraut. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem:

  • Arbeitsmedizinische Beratung für Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsschutzes
  • Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Arbeitsmedizinische Untersuchung und Beurteilung der Arbeitnehmer; Erfassung und Auswertung der Ergebnisse
  • Beaufsichtigung des Arbeitsschutzes in Unternehmen (Begehungen)
  • Teilnahme an den Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA-Sitzungen)

Der Betriebsarzt ist ein medizinischer Berater und steht in engem Austausch mit dem Arbeitgeber, den Beschäftigten, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und externen Einrichtungen und Ärzten, die sich mit arbeitsmedizinischen Fragen beschäftigen. Bei Bedarf und in Absprache mit dem Arbeitgeber kann der Betriebsarzt auch arbeitsmedizinisch relevante Themen mit der jeweiligen Berufsgenossenschaft oder einer Behörde klären. Er ist in seinen medizinischen Bewertungen und Handlungen keiner der erwähnten Seiten weisungsgebunden und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.

Gemäß § 3 des ASiG muss der Betriebsarzt bestimmte Aufgaben erfüllen und der Arbeitgeber muss ihm dafür auch die notwendigen Zugänge ermöglichen. Wenn es einen besonderen Anlass im Betrieb gibt, muss sich der Arbeitgeber mit dem Betriebsarzt beraten. Die dafür zutreffenden Anlässe sind in der DGUV Vorschrift 2 geregelt. Dazu zählen beispielsweise:

  • Neue Arbeitsverfahren und -abläufe im Betrieb
  • Neue Arbeitsplätze im Betrieb
  • Neue Arbeitsstoffe, die potenzielle Gefährdungen mit sich bringen
  • Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen
  • Auftreten von Erkrankungen bzw. gesundheitlichen Beschwerden im Betrieb
  • Umgestaltung von Arbeitszeiten, Pausen- und Schichtkonzepten

Wer kann Betriebsarzt werden oder wen kann ich zum Betriebsarzt bestellen?

Die DGUV Vorschrift 2 regelt die Anforderungen an die Qualifikation eines Betriebsarztes.

Betriebsärzte können nur Ärzte sein, die über eine arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen und sich in der jeweiligen Branche auskennen bzw. sich rasch aneignen können. Das bezieht sich auf:

+ Ärzte mit der Gebietsbezeichnung “Arbeitsmedizin”, d.h. Fachärzte für Arbeitsmedizin

+ Ärzte mit der Zusatzbezeichnung “Betriebsmedizin”

Dr. Winfried Reimer
Facharzt für Arbeitsmedizin

Wie werde ich Betriebsarzt?

Damit man ein Betriebsarzt werden kann, muss man eine Facharztausbildung (Weiterbildung Arbeitsmedizin) absolvieren. Die Ausbildung beträgt 60 Monate, davon müssen 24 Monate in der Inneren Medizin oder Allgemeinmedizin und die restlichen 36 Monate in der Arbeitsmedizin absolviert werden. Es ist auch möglich, dass 12 Monate Weiterbildungszeit aus weiteren Fachrichtungen auf die 36 Monate angerechnet werden. Darüber hinaus muss ein Kurs an den Akademien für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin abgeschlossen werden, der 360 Stunden dauert. Dabei werden die zukünftigen Betriebsärzte mit Themen wie Arbeitspsychologie, Berufskrankheiten, Ergonomie oder Wirtschaft und Recht vertraut gemacht. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Gesamtausbildung wird der Arzt zum Facharzt für Arbeitsmedizin und kann als Betriebsarzt eingesetzt werden.

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Quellen

DGAUM

BGTEM

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Alexander Hahn
Team Lead Customer Care
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