Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehem. G25-Untersuchung)

G25 Untersuchung - Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten

Die Eignungsuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals G25-Untersuchung) zählt zu den am häufigsten durchgeführten Untersuchungen in der Arbeitsmedizin. Dabei handelt es sich um keine Pflicht- oder Angebotsuntersuchung. Die Untersuchung dient vielmehr dazu, die Eignung eines Beschäftigten für bestimmte Tätigkeiten festzustellen und somit den Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz im Unternehmen zu erhöhen. Sie wird üblicherweise vom Betriebsarzt durchgeführt.

Mit der Eignungsuntersuchung sollen Unfall- und Gesundheitsgefahren frühzeitig erkannt und verhindert werden. Beschäftigte, die Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten ausüben, sind andauernd optischen und akustischen Belastungen ausgesetzt. Das kann sich insbesondere auf das Seh- und Hörvermögen auswirken, aber auch andere körperliche Beschwerden zur Folge haben, wie beispielsweise Übergewicht durch eine primär sitzende Tätigkeit ohne ausreichende Bewegung, oder psychische Belastungen. Mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge können Mitarbeiter dahingehend unterstützt werden, präventiv Probleme zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen.

Für welche Berufsgruppen ist diese Vorsorge (ehem. G25-Untersuchung) wichtig?

Die arbeitsmedizinische Vorsorge bezieht sich auf Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten. Darunter versteht man einerseits das Bewegen von Kraft-, Schienen- oder Flurförderfahrzeugen, aber auch die Steuerung von Regalbediengeräten. Andererseits sind es auch Überwachungstätigkeiten in Leitständen, die diese Vorsorge notwendig machen. Die Berufsgenossenschaft empfiehlt Unternehmen, dass die Vorsorge für alle Mitarbeiter in dieser Branche durchgeführt werden sollte, ausgenommen sind lediglich Mitarbeiter, die besonders langsame bzw. einfache Fahrzeuge bedienen.

Ist die Vorsorge für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehem. G25-Untersuchung) Pflicht?

Diese Vorsorge ist eine Eignungsuntersuchung und dient der Arbeitssicherheit und dem Arbeitsschutz im Betrieb. Die verpflichtende Durchführung hängt vom Arbeitgeber ab. Sie beinhaltet keine medizinischen Daten und ist getrennt von der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu betrachten. Die Bescheinigung über die erfolgreich durchgeführte Vorsorge wird an den Arbeitnehmer übergeben, der wiederum entscheidet, ob das Ergebnis an den Arbeitgeber weitergeleitet wird. Neben den persönlichen Daten enthält die Bescheinigung einen arbeitsmedizinischen Hinweis, der festhält, ob eine Eignung des Beschäftigten für die Ausübung von Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten vorliegt. Mit der Vorsorge soll geklärt werden, ob vom Beschäftigten eine Gefahr für andere Beschäftigte und die Sachmittel des Unternehmens ausgehen kann.

Ablauf der Vorsorge

Die Dauer der Vorsorge (ehem. G25-Untersuchung) ist vom körperlichen Zustand der betreffenden Person abhängig. Üblicherweise dauert sie 15-30 Minuten. Sie wird von Fachärzten für Arbeitsmedizin durchgeführt. Es gilt die ärztliche Schweigepflicht.

Zuallererst findet eine Anamnese statt. Dem Beschäftigten werden Fragen zum gesundheitlichen Zustand und zur Krankheitsgeschichte gestellt. Die Fragen orientieren sich an der auszuübenden Tätigkeit und dem Arbeitsplatz. Es folgen gesundheitliche Untersuchungen. Dabei liegt der Fokus auf dem Herz-Kreislauf-System, dem Stoffwechsel und allen anderen Organen. Es werden Urinproben entnommen, damit geklärt wird, ob es Erkrankungen oder Störungen gibt, die sich negativ auf die Ausübung der Arbeit auswirken könnten. Weil die betreffenden Tätigkeiten oft sitzend ausgeübt werden, wird der gesamte Bewegungsapparat überprüft, insbesondere der Rücken und die Wirbelsäule. Zudem gibt es einen Seh- und Hörtest. Wenn man schlecht sieht oder hört, stellt das eine ernstzunehmende Gefahr für die Ausübung der Tätigkeiten dar, da das Risiko für Unfälle steigt.

Abhängig vom Beruf, kann es auch zu anderen Untersuchungen kommen (z.B. EKG). Zum Schluss findet auch ein Gespräch mit dem betriebsärztlichen Personal statt, wo die Beschäftigten auch weitere Informationen erhalten.

Durchführung der Vorsorge im Überblick:

  • Anamnese (tätigkeitsbezogen)
  • Untersuchung (tätigkeitsbezogen, insbesondere Herz-Kreislaufsystem, Stoffwechsel)
  • Sehtest
  • Perimetrie (Gesichtsfeld) bei jeder Erstuntersuchung und ab dem vollendeten 40. Lebensjahr, mindestens bei jeder zweiten Untersuchung
  • Ev. Noctumetrie (Dämmerungssehen)
  • Hörtest
  • Urin (fakultativ)
  • Bei Bedarf weitere Untersuchungen, wie beispielsweise EKG, Ergometrie, Labor usw.

Nachsorge-Fristen:

Die Vorsorge für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehem. G25-Untersuchung) ist maximal 3 Jahre gültig. Eventuell muss aber diese Frist verkürzt werden, da unterschiedliche Faktoren (Alter, Vorerkrankungen usw.) eine nochmalige frühere arbeitsmedizinische Einschätzung erfordern. Präventive Beratung ist wichtig, um Gefahren und Risiken für die Gesundheit und den Arbeitsablauf im Unternehmen zu vermeiden. Die Fristen werden vom Betriebsarzt festgelegt.

Was ist die Alternative zur Kostenerstattung des Arbeitgebers für die G-Untersuchungen?

Die Alternative besteht darin, die Prüfung als Selbstzahler durchzuführen.

Wer trägt die Kosten für den Betriebsarzt?

Der Arbeitgeber trägt die Kosten für den Betriebsarzt.

Quelle

Leitfaden für Betriebsärzte zur Anwendung des G25-Untersuchung DGUV

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

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Alexander Hahn
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