Grundbetreuung für Unternehmen

Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung

Die Betreuung von Betriebsarztservice für Unternehmen umfasst eine arbeitsmedizinische, arbeitssicherheitstechnische und arbeitspsychologische Basisbetreuung. Gerne berät Sie unser spezialisiertes Fachpersonal zu allen arbeitsschutzrechtlichen Themen der Grundbetreuung und darüber hinaus.

Nach den Vorgaben Ihrer Berufsgenossenschaft
Unverbindliche Beratung
Qualifizierte Betriebsärzte und Sicherheitsingenieure
In Ihrer Nähe, bundesweit

Unsere Standorte überregional in Deutschland

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Grundbetreuung im Überblick 

1. Angebotsberatung, Vertrag und zeitliche Planung

Die Betreuung wird auf die individuellen betrieblichen Anforderungen abgestimmt, vertraglich festgehalten und zeitlich angepasst

2. Betriebsstätten Begehung inkl. Begehungsprotokoll

Begehung der Betriebsstätte durch unseren Arbeitsmediziner und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, einschließlich einem ausführlichen Protokoll

3. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung

Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung (Verhältnis- und Verhaltensprävention)

4. Untersuchung nach eingetretenen Ereignissen

Ereignisse werden definiert als Arbeitsunfälle oder Beinaheunfälle, die im Rahmen der Grundbetreuung untersucht werden

5. Erstellung von Dokumentationen und Erfüllung von Meldepflichten

Erstellung einer Dokumentation gemäß DGUV in Form eines Protokolls mit einhergehender Meldepflicht

6. Mitwirken in betrieblichen Besprechungen (ASA-Sitzung)

Ab 20 Beschäftigten ist die ASA-Sitzung einmal im Quartal verpflichtend.
Ein Mitwirken unserer Betriebsärzte und FaSi, gemeinsam mit Ihrer GF für einen effizienten Austausch ist gegeben

Arbeitsmedizin – Die Brücke zwischen gesunder Arbeits- und Lebenswelt

Die Arbeitsmedizin als präventivmedizinisches Fach umfasst in Mittelpunkt die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten. Sie regelt die Wechselbeziehungen zwischen Arbeits- und Lebenswelten, wie auch Gesundheit und Krankheit. Unsere Arbeitsmediziner beraten Sie gerne dabei, potenzielle Gesundheitsgefahren für Ihre Mitarbeiter rechtzeitig zu erkennen und dagegen vorzubeugen.

Dr. Winfried Reimer
Facharzt für Arbeitsmedizin
Jeannette Barz
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheit

Gefährdungsbeurteilung – Für mehr Sicherheit in Ihrem Unternehmen

Als Unternehmen sind Sie gemäß dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb durchzuführen, um so Ihre Mitarbeiter bestmöglich zu schützen. Betriebsarztservice steht Ihnen mit der langjährigen Expertise unseres Fachpersonals gerne zur Seite, um eine optimale und individuell auf Sie zugeschnittene Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. 

FAQ

Was ist eine betriebsspezifische Betreuung?

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Was versteht man unter dem Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG?

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Was beinhaltet die Grundbetreuung?

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Was beinhaltet die DGUV Vorschrift 2?

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Wie definieren sich Betriebe und Beschäftigte?

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Jetzt unverbindlich beraten lassen!

Unsere Experten stehen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter 030 30809632 oder schreiben Sie uns.

Alexander Hahn
Team Lead Customer Care
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Keuchhusten: Aktuelle Lage und Prävention für Unternehmen

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Keuchhusten (Pertussis) ist eine ernstzunehmende, hoch ansteckende bakterielle Infektionskrankheit, die in jedem Alter auftreten kann. Besonders am Arbeitsplatz birgt sie Risiken, da Erwachsene oft milde Symptome zeigen und die Krankheit unbemerkt weitergeben können. Symptome wie stakkatoartiger Husten und grippeähnliche Beschwerden machen eine frühzeitige Erkennung und Prävention entscheidend. Unternehmen können durch Impfaktionen, Hygienemaßnahmen und Aufklärung dazu beitragen, die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen und Ausfallzeiten zu reduzieren. Ein effektives Gesundheitsmanagement stärkt nicht nur die Mitarbeitenden, sondern auch die betriebliche Leistungsfähigkeit.