Gilt Corona als Berufskrankheit?
Fast 4 Millionen Menschen haben sich in Deutschland bisher mit dem Coronavirus angesteckt. Wenn Beschäftigte davon betroffen sind, kann das unter Umständen als Berufskrankheit oder als Arbeitsunfall gelten. Was dabei zu beachten ist, erklären wir hier.
Sie haben sich während der Arbeit mit dem Coronavirus infiziert? Dann haben Sie Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, welche die Behandlungskosten übernimmt und bei langfristigen Folgen auch eine Verletztenrente zahlt. Sollte es zu einem Todesfall kommen, unterstützt sie auch die Hinterbliebenen. Allerdings passiert das nicht automatisch. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Unfallversicherungsträger die Infektion als Arbeitsunfall bzw. Berufskrankheit anerkennt. Mit Stand Juni 2021 hat die gesetzliche Unfallversicherung etwas über 117.000 Fälle anerkannt.
Arbeitgeber sollten melden
Im ersten Schritt muss der Arbeitgeber die Infektion bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden. Das Problem ist jedoch, dass viele Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nachkommen. Falls der Arbeitgeber sich weigert, können Sie das als Betroffener auch selbst machen. Sie haben auch die Möglichkeit, eine nachträgliche Meldung vorzunehmen. Dies gilt auch, wenn Sie nur milde Symptome haben – auch dann können Sie von Langzeitfolgen betroffen sein, die sich auf Ihre Tätigkeit auswirken können. Bei der Meldung können Ihnen auch der Betriebsrat oder die Gewerkschaften behilflich sein.
Was für die Meldung wichtig ist
Bei der Meldung sollten folgende drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Positiver PCR-Test auf das Coronavirus
- Ausbruch der Krankheit, mit zumindest milden Symptomen
- Nachweis, dass sich der Beschäftigte in der Arbeit infiziert hat
Der Versicherungsschutz gilt für alle, unabhängig davon, ob Sie geimpft sind oder nicht.
Long Covid nicht außer Acht lassen
Auch wenn Sie sich nach einer überstandenen Infektion schnell wieder fit fühlen, können Sie unter Umständen noch länger an den Folgen leiden. Beobachten Sie daher genau, wie der Verlauf bei Ihnen ist und ob Sie Veränderungen in Ihrer Leistungsfähigkeit wahrnehmen. Es ist im Sinne jedes Unternehmens, die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.
Im Falle, dass Sie gar keine Symptome hatten, sollten Sie trotzdem genau dokumentieren, wo und wann Sie sich in Ihrer Arbeit angesteckt haben. Wir empfehlen, Ihren Arbeitgeber zu bitten, die Infektion im Verbandbuch zu notieren. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie durch Long Covid Einschränkungen erleben und Ihre Infektion nachträglich melden müssen.
Welche Berufsgruppen werden anerkannt?
Betroffene, die beispielsweise im Gesundheitssektor arbeiten und sich dort angesteckt haben, können davon ausgehen, dass ihre Infektion als Berufskrankheit anerkannt wird. Da muss auch kein konkreter Nachweis erbracht werden. Es ist ausreichend, wenn Sie nachweisen, dass Sie mit Menschen gearbeitet haben, die positiv waren. Aber auch in anderen Berufsgruppen sind Anerkennungen möglich, insbesondere wo es eine erhöhte Infektionsgefahr gibt, z.B. im Friseurbereich.
COVID als Arbeitsunfall
Man kann jedoch die Corona-Infektion auch als Arbeitsunfall melden. Bis Ende Juni 2021 waren das immerhin fast 28.000 Beschäftigte. Dabei muss man aber genau nachweisen, dass es im Beruf einen Risikokontakt mit einer infizierten Person gegeben hat. Gemäß Robert-Koch-Institut gilt das in folgenden Fällen:
- Der Beschäftigte hatte mit der infizierten Person mehr als zehn Minuten bei einem Abstand unter 1,5 Meter und ohne Maskenschutz Kontakt.
- Der Beschäftigte hat mit der infizierten Person gesprochen, bei einem Abstand unter 1,5 Meter und ohne Maskenschutz.
- Der Beschäftigte war mit der infizierten Person mehr als zehn Minuten in einem Raum, der wenig oder überhaupt nicht belüftet wurde. Hierbei ist es auch nicht wichtig, ob Masken getragen wurden.
Damit es als Arbeitsunfall anerkannt wird, muss man auch zumindest drei Tage krankgeschrieben gewesen sein.
Quelle
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