Ihr Partner für Arbeitsschutz in Rostock und Umgebung
Wenn Sie Wert auf Flexibilität legen, ist es sinnvoll einen externen Dienstleister für Arbeitsschutz zu engagieren. Unsere erfahrenen Arbeitsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit stehen Ihnen umfassend zur Seite, um die gesetzlichen Vorgaben im Bereich des Arbeitsschutzes erfolgreich umzusetzen.
Innovative Rundum-Betreuung gemäß des Arbeitsschutzgesetzes
Schnelle Terminierung und transparente Angebote
Persönliche Beratung durch kompetenten Ansprechpartner
In Ihrer Nähe + Bundesweite Standorte
Unsere Standorte überregional in Deutschland
Berlin + Düsseldorf + Hamburg + München + Köln
Rostock + Stuttgart + Frankfurt am Main
Unsere Full-Service-Leistungen im Überblick
Arbeitsmedizin
Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung wird die Gesundheit der Mitarbeiter sichergestellt (z. B. Impfungen, arbeitsmedizinische Vorsorgen nach ArbMedVV, etc.).
Arbeitssicherheit
Innerhalb des Arbeitsschutzes wird begutachtet (z. B. durch Begehung, Gefährdungsbeurteilung, etc.), ob alle erforderlichen Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
Arbeitspsychologie
Die Arbeitspsychologie trägt dazu bei, die Quellen und Ursachen von Stress am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu analysieren, um die Leistung der Arbeitnehmer zu verbessern, sowie das Burnout-Risiko und Ausfalltage zu reduzieren/vermeiden.
Geräteprüfung
Mit dieser periodischen Überprüfung testen ausgebildete Elektrofachkräfte die elektrischen Betriebsmittel und stellen deren ordnungsgemäße Funktion gemäß ArbSchG § 5 und BetrSichV § 3 sicher.
Brandschutz
Der betriebliche Brandschutz hilft bei der Planung, Entwicklung und Realisierung individueller Brandschutzkonzepte inkl. Brandmeldeanlagen, Ausbildungen als Brandschutzhelfer, etc.
Telemedizin
Unsere Arbeitsmediziner beraten Sie per Fernsprechstunde zu diversen präventiv medizinischen Themen, wie z.B. Impfungen, Reisemedizin, Vorsorgen, etc.
Wir unterstützen Sie dabei, im Dschungel von Vorschriften und Regelungen den Überblick zu behalten.
Unser Full-Service Arbeitsschutz Angebot für Sie
✅ Sicherheitstechnische Betreuung ✅Beratung bei gesetzlichen Anforderungen ✅ Mitwirken an ASA-Sitzungen ✅Protokollierung und Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen ✅ Regelmäßige Betriebsbegehungen ✅Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen
Arbeitsmedizin – Die Brücke zwischen gesunder Arbeits- und Lebenswelt
Unsere Arbeitsmediziner unterstützen Sie dabei, Gesundheitsgefährdungen Ihrer Mitarbeiter rechtzeitig zu erkennen und vorzubeugen. Wir helfen Ihnen, alle Bedingungen des Gesetzgebers lückenlos zu erfüllen.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Eignungs- oder Einstellungsuntersuchungen sind ein wichtiger Bestandteil der Prävention im Unternehmen.
FAQ
Ab wie vielen Mitarbeitern ist die arbeitsmedizinische Betreuung Pflicht?
Jedes Unternehmen ab dem ersten Beschäftigten muss eine betriebsärztliche Betreuung nachweisen. Allerdings muss nicht jedes Unternehmen einen eigenen Betriebsarzt haben. Die Betreuung hängt von der Betriebsgröße ab.
Ist eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht?
Ja, sie ist eine Pflicht für alle Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz aus dem Jahr 1996. Die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern muss mit Arbeitsschutzmaßnahmen gewährleistet werden. Die Maßnahmen können aber erst gesetzt werden, wenn eine Gefährdungsbeurteilung stattgefunden hat.
Was sind die Ziele der Arbeitsmedizin?
Die Arbeitsmedizin orientiert sich an mehreren Zielen, insbesondere aber der Förderung und Wiederherstellung der Gesundheit der Beschäftigten und ihrer Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit. Dies erfolgt durch:
– Bereitstellung der wissenschaftlichen Grundlagen für die optimale und auf den Menschen ausgerichtete Gestaltung von Arbeit – Feststellung und Klärung der Ursachen und Einleitung präventiver Maßnahmen bei arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen, Berufskrankheiten, sowie Arbeitsunfällen – Partizipation bei der Förderung, dem Erhalt und der Wiederherstellung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Was versteht man unter dem Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG?
Das Arbeitssicherheitsgesetz belegt eine Pflicht des Arbeitgebers zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit im Rahmen des Arbeitsschutzes. So wird erstens gewährleistet, dass die Vorschriften im Hinblick auf den Arbeitsschutz, Prävention, Gesundheit im Betrieb und die Unfallverhütung angewandt werden – mit Berücksichtigung auf die individuellen Betriebsverhältnisse. Zweitens ermöglicht das Gesetz die Realisierung gesicherter arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Erkenntnisse, die den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verbessern. Drittens sollen die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung zugutekommenden Maßnahmen möglichst effektiv wirken.
Das ASiG beinhaltet zudem Vorschriften zu den Pflichten der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Es legt ihre Qualifikation fest, ihre betriebliche Position und den Umfang der betrieblichen Zusammenarbeit und dient als Überwachungsvorschriften. Konkretere Details zum Arbeitssicherheitsgesetz sind in den Unfallverhütungsvorschriften zu enthalten.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit?
Während sich der Arbeitsschutz auf den “Schutz des Beschäftigten vor berufsbedingten Gefahren und schädigenden Belastungen” konzentriert, ist die Arbeitssicherheit “ein anzustrebender gefahrenfreier Zustand bei der Berufsausübung”. Beim Arbeitsschutz geht es also darum, ob die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes an jedem einzelnen Arbeitsplatz auch eingehalten werden. Und bei der Arbeitssicherheit wird sichergestellt, dass der durch Gesetze und Verordnungen geforderte Arbeitsschutz im Betrieb umgesetzt werden kann.
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Sven Henning
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