Persönliche Schutzausrüstung (PSA)-was Beschäftigte wissen sollten!

PSA; Persönliche Schutzausrüstung

Für die Sicherheit von Beschäftigten (Arbeitsschutz) ist eine persönliche Schutzausrüstung (PAS) in vielen Bereichen unverzichtbar, sei es in der Medizin, im Handwerk oder in der Industrie. Die korrekte Benutzung dient der Sicherheit und schützt den Träger vor Verletzungen, Krankheiten oder Schädigungen durch äußere Einflüsse. Doch welche Schutzausrüstung ist für welche Tätigkeit notwendig und was sollte man beim Umgang damit beachten? In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen einige wichtige Informationen zum Thema PSA geben. 

Arbeits- und Schutzausrüstung 

Die DGUV versteht unter Arbeits- und Schutzausrüstung alle Hilfsmittel, die der Arbeitnehmer zum Schutz seiner Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit benötigt.1 Die Art der Schutzausrüstung hängt von der Tätigkeit ab und muss den individuellen Anforderungen entsprechen. Ziel ist ein Schutz gegen chemische, biologische sowie physikalische Einwirkungen. Dazu zählen unter anderem2

  • Schutzkleidung allgemein 
  • Handschutz  
  • Kopfschutz 
  • Augenschutz 
  • Gehörschutz 
  • Atemschutz 
  • Fuß- und Knieschutz 
  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz 
  • Persönliche Schutzausrüstung zum Retten aus Höhen und Tiefen 
  • Persönliche Schutzausrüstung als Schutz gegen Ertrinken 

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Rechtliche Bestimmung

Zu beachten ist, dass nur persönliche Schutzausrüstungen (PSA) genutzt werden dürfen, die auch den Vorgaben der EU-PSA-Verordnung (“Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 betreffend persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG”) gerecht werden.3 

Arbeitgeber Pflichten 

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine geeignete PSA zur Verfügung zu stellen. Für jede zur Verfügung gestellte PSA muss der Arbeitgeber die notwendigen Informationen zur sachgemäßen Verwendung in verständlicher Form und Sprache bereitstellen, beispielsweise in Form einer Betriebsanweisung. Es obliegt dem Arbeitgeber, die Mitarbeiter im sicheren Umgang mit der PSA zu schulen. Die Grundlage dieser Schulungen sind die Informationen des Herstellers. Bei PSA, die vor tödlichen Risiken oder dauerhaften Gesundheitsschäden schützen sollen (PSA Kategorie III), sind zusätzlich zu den Schulungen auch praktische Übungen vorgesehen. Dies betrifft beispielsweise Atemschutzgeräte, Absturzsicherungen, Rettungsausrüstungen für Höhen und Tiefen sowie Tauchgeräte.4 

Arbeitnehmer Pflichten

Es ist für die Mitarbeiter unerlässlich, die PSA zu verwenden. Vor jeder Nutzung ist eine visuelle und funktionelle Kontrolle durchzuführen. Entdeckte Defekte müssen umgehend dem Arbeitgeber oder dessen Beauftragten gemeldet werden. 

Welche Schutzausrüstung benötigt man?

Um herauszufinden, welche Schutzausrüstung für eine Tätigkeit benötigt wird, ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei werden alle möglichen Gefahrenquellen und Risiken betrachtet und bewertet. Auf dieser Grundlage wird festgelegt, welche Schutzmaßnahmen notwendig sind. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, diese Beurteilung durchzuführen und für die notwendige Schutzausrüstung zu sorgen. 

Wichtig beim Umgang mit Schutzausrüstung

Schutzausrüstung ist nur dann wirksam, wenn sie richtig eingesetzt wird. Deshalb ist es wichtig, dass jeder Mitarbeiter über die korrekte Anwendung und Handhabung informiert ist. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung auf Beschädigungen oder Verschleiß. Beschädigte oder abgenutzte Schutzausrüstung sollte umgehend ausgetauscht werden, da sie sonst ihre Schutzfunktion nicht mehr erfüllen kann. 

Fazit

Schutzausrüstung ist ein wichtiger Bestandteil bei der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Die Auswahl der richtigen Schutzausrüstung hängt von der Tätigkeit und den individuellen Anforderungen ab. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die notwendige Schutzausrüstung bereitzustellen. Jeder Mitarbeiter sollte über die korrekte Anwendung und Handhabung informiert sein und beschädigte oder abgenutzte Schutzausrüstung umgehend austauschen. Nur so kann die Schutzwirkung gewährleistet werden und Arbeitsunfälle vermieden werden. 

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Sascha Seemann
Vice President Operational Management
Sascha Seemann, Vice President Operational Management

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