Neuer Mutterschutz bei Fehlgeburten – Was ändert sich ab dem
1. Juni 2025?

Mutterschutzgesetz

Ab dem 1. Juni 2025 tritt eine entscheidende Änderung im Mutterschutzgesetz in Bezug auf die Schutzfristen bei Fehlgeburten in Kraft.

Mutterschutz bei Fehlgeburten wird ab dem 1. Juni 2025 ausgeweitet

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) regelt den Schutz von schwangeren und stillenden Frauen im Arbeitsverhältnis. Besonders relevant sind die Schutzfristen.

Bisher greifte der Mutterschutz im Falle einer Fehlgeburt nur, wenn sie ab der 24. Schwangerschaftswoche erfolgte. Das soll sich nun ändern: Künftig haben Frauen Anspruch auf Mutterschutz, die ab der 13. Woche eine Fehlgeburt erleiden.

Gestaffelte Schutzfristen:

➤ Fehlgeburten ab der 13. Woche: bis zu 2 Wochen Mutterschutz
➤ Fehlgeburten ab der 17. Woche: bis zu 6 Wochen Mutterschutz
➤ Fehlgeburten ab der 20. Woche: bis zu 8 Wochen Mutterschutz

Fehlgeburt für betroffene Frauen oft sehr traumatisch

Zum Schutz der betroffenen Frauen regelt das Mutterschutzgesetz innerhalb der Schutzfristen, dass Arbeitgeber die betroffenen Frauen nicht beschäftigen dürfen. Ausnahmen davon sind nur möglich, wenn die betroffenen Frauen sich ausdrücklich zur Arbeit erklären.

Während der Schutzfristen haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen. Die Dauer der Leistungen richtet sich nach der Schutzfrist.

Neuregelung bei Fehlgeburten

Eine Fehlgeburt wird medizinisch definiert als ein vorzeitiges Ende der Schwangerschaft bis zur 24. Schwangerschaftswoche.

Da bislang keine speziellen Regelungen existierten, waren Frauen, die Zeit zur Verarbeitung benötigten, darauf angewiesen, sich von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt krankschreiben zu lassen.

Denn gemäß dem bisherigen Mutterschutzgesetz sind Leistungen nur bei Totgeburten vorgesehen – also bei Fehlgeburten, die nach der 24. Schwangerschaftswoche eintreten oder wenn das Kind ein Gewicht von mindestens 500 Gramm erreicht hat.

Ab dem 1. Juni 2025 tritt nun eine neue gesetzliche Regelung in Kraft. Der Deutsche Bundestag stellt auf seiner Webseite umfassende Informationen zum Gesetzgebungsverfahren bereit. Dort haben Sie zudem die Möglichkeit, den verabschiedeten Gesetzentwurf einzusehen.

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Nils Olms
Facharzt für Arbeitsmedizin und Innere Medizin
Nils Olms Standortleiter Berlin & Facharzt für Innere Medizin und Arbeitsmedizin

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