Entsendung von Arbeitnehmern (Expats)-Leitfaden für sichere und gesunde Arbeit im Ausland

Entsendung

Die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland ist für viele Unternehmen mittlerweile zum Alltag geworden. Ob für kurzfristige Projekte oder langfristige Auslandseinsätze – die Arbeit im Ausland birgt viele Chancen, aber auch Risiken. Insbesondere Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz stellen dabei eine wichtige Rolle dar. Denn: Die nationalen Gesetzgebungen und Vorschriften können im Ausland stark variieren und unterscheiden sich häufig von den Standards in Deutschland. Umso wichtiger ist es, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich auf die Entsendung ins Ausland vorbereiten und sich über die relevanten Gesetze und Vorschriften informieren. In diesem Blogbeitrag geben wir einen Leitfaden für sichere und gesunde Arbeit im Ausland und zeigen, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich auf den Auslandsaufenthalt vorbereiten und welche Maßnahmen sie ergreifen sollten, um ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld im Ausland zu gewährleisten. 

Wer ist ein Expatriat (Expats)?

Ein Expat ist eine Person, die vorübergehend oder dauerhaft in einem Land lebt und arbeitet, das nicht ihr Herkunftsland ist. Der Begriff wird häufig verwendet, um Geschäftsleute, Diplomaten und andere Fachleute zu beschreiben, die im Ausland arbeiten, sowie auch deren Familienmitglieder. 

Expats sind oft gut ausgebildete und qualifizierte Fachleute, die von ihrem Arbeitgeber ins Ausland entsandt werden oder selbst entscheiden, im Ausland zu arbeiten. Sie können in verschiedenen Branchen tätig sein, wie zum Beispiel in der Finanzbranche, im Gesundheitswesen, im Bildungswesen oder im Ingenieurwesen. 

Expats müssen sich oft mit den Herausforderungen des Lebens in einer neuen Kultur und Umgebung auseinandersetzen, wie zum Beispiel der Anpassung an eine neue Sprache, Kultur und Arbeitsumgebung. Sie müssen sich auch mit verschiedenen rechtlichen, steuerlichen und administrativen Anforderungen auseinandersetzen, die mit dem Leben und Arbeiten im Ausland verbunden sind.1

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Wann liegt eine Entsendung vor? 

Eine Entsendung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer vorübergehend von seinem Arbeitgeber ins Ausland geschickt wird, um dort eine Arbeit auszuführen. Dabei bleibt das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber im Heimatland (Inland) bestehen und der Arbeitnehmer kehrt nach Beendigung der Tätigkeit und/oder nach einem definierten Zeitraum ins Heimatland zurück. Eine Entsendung kann sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union stattfinden. Der genaue Umfang und die Bedingungen sind meistens in einem Entsendevertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt. Es ist wichtig, dass bei einer Entsendung alle relevanten Gesetze und Vorschriften sowohl im Heimatland als auch im Zielland beachtet werden, um rechtliche Konsequenzen und Risiken für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vermeiden. 

Entsendungsbescheinigung (A1-Bescheinigung)

Arbeitnehmer, die sich nur vorübergehend in einem europäischen Ausland aufhalten und weiterhin dem deutschen Recht unterliegen, sollten in der Lage sein, das anwendbare Recht durch eine A1-Bescheinigung nachzuweisen.   

Bedeutung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei der Entsendung von Arbeitnehmern 

Auch im Ausland muss der deutsche Arbeitsschutzstandart gewährleistet werden. Im Rahmen einer Entsendung muss sich der Arbeitnehmer darauf verlassen können, dass der deutsche Arbeitsschutzstandart eingehalten wird und die Entsendung ins Ausland kein Risiko darstellt. Sollte das Arbeitsschutzniveau am Einsatzort im Ausland höher sein als im Unternehmen in Deutschland, dann gilt das höhere Arbeitsschutzniveau als einzuhaltendes Standartniveau. 

Als Richtlinie gilt hier 89/391 EWG (Framework Directive 89/391 EEC OSH). Sie wurde von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt und bildet damit die Grundlage für den Arbeitsschutz in der EU. 

Die Richtlinie 89/391/EWG2 legt die Grundsätze für die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit fest. Sie gilt für alle Branchen und Tätigkeiten und verpflichtet Arbeitgeber dazu, Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer zu ergreifen. Dazu gehören unter anderem die Bewertung von Arbeitsrisiken, die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten, die Schulung der Arbeitnehmer sowie die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. 

Die Harmonisierung der Norm innerhalb der europäischen Union bringt viele Vorteile mit sich und vereinfacht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Einsatz im Ausland und sichert die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz innerhalb der EU. 

Rechtliche Grundlagen für die Entsendung von Arbeitnehmern 

Die rechtlichen Grundlagen für die Entsendung von Arbeitnehmern hängen vom Land ab, in dem die Entsendung stattfindet. In der Europäischen Union (EU) gibt es jedoch gemeinsame Rechtsvorschriften für die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. 

  • Europäische Union (EU)-Regeln für die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland 

Die Entsendung von Arbeitnehmern innerhalb der EU wird durch die sogenannte Entsenderichtlinie (RL 96/71/EG) geregelt. Diese Richtlinie legt Mindeststandards für den Schutz von entsandten Arbeitnehmern in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit und Mindestlohn fest. 

  • Nationale Gesetzgebung und Verordnungen in Deutschland 

Die nationalen Gesetze der Mitgliedstaaten müssen diese Richtlinie umsetzen und können dabei auch weitergehende Schutzmaßnahmen vorsehen. So gibt es beispielsweise in Deutschland das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das die Umsetzung der Entsenderichtlinie regelt und weitere Schutzmaßnahmen für entsandte Arbeitnehmer vorsieht. 

  • Vorschriften außerhalb der EU 

Für die Entsendung von Arbeitnehmern außerhalb der EU gibt es keine gemeinsamen Rechtsvorschriften. Stattdessen müssen die nationalen Gesetze des Landes, in das die Arbeitnehmer entsandt werden, beachtet werden. Es ist wichtig, sich vor einer Entsendung über die jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung von einem Anwalt oder einer Beratungsstelle einzuholen. 

Verantwortlichkeiten und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei der Entsendung 

Verantwortlichkeiten und Pflichten des Arbeitgebers:

  • Einhaltung der nationalen und EU-rechtlichen Vorgaben für die Entsendung von Arbeitnehmern 
  • Gewährleistung eines angemessenen Schutzes für die entsandten Arbeitnehmer, insbesondere hinsichtlich Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz und Arbeitszeit 
  • Vorlage bestimmter Dokumente, wie beispielsweise einer Entsendebescheinigung, bei den zuständigen Behörden des Aufnahmelandes 
  • Bereitstellung von Informationen und Schulungen für die entsandten Arbeitnehmer, um deren Schutz und Sicherheit zu gewährleisten 
  • Einhaltung der nationalen Bestimmungen bezüglich Lohn- und Sozialabgaben für entsandte Arbeitnehmer 

Verantwortlichkeiten des Arbeitnehmers: 

  • Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften des Aufnahmelandes, insbesondere hinsichtlich Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit und Arbeitsschutz 
  • Vermeidung von Verstößen gegen die nationalen Bestimmungen bezüglich Lohn- und Sozialabgaben für entsandte Arbeitnehmer 
  • Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber bei der Erfüllung der Dokumentationspflichten 
  • Einhaltung der nationalen Bestimmungen bezüglich Steuer- und Sozialversicherungsrecht 

Unterstützende Maßnahmen für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung im Ausland 

Um den Arbeitsschutz im Ausland durch das Entsenderunternehmen zu gewährleisten, sind Kernaufgaben des Unternehmens bei der Auslandsentsendung die gründliche Planung des Arbeitsauftrags. Die Planung und Vorbereitung beinhaltet mehrere Schritte, um eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung im Ausland zu gewährleisten.3  

  • Kulturelle Besonderheiten beachten 

Mögliche Einflussfaktoren auf das Arbeitsschutzverhalten in einem Unternehmen können soziale und kulturelle Besonderheiten sein. Es ist wichtig den Arbeitnehmer im Vorfeld über diese Faktoren aufzuklären. Auch sollte der Arbeitnehmer im Vorfeld über Hygienestandards, Ernährungsgewohnheiten, politische und religiöse Gepflogenheiten des Landes, unangemessene Kleidung und Bedrohungen unterrichtet werden. 

  • Medizinische Vorsorgeuntersuchungen 

Berufsbedingte Reisen, vor allem in internationale Reiseziele, benötigen vorab einer entsprechenden reisemedizinischen Beratung und Vorsorge durch Arbeitsmediziner. Im Rahmen einer Erstuntersuchung, Nachuntersuchung und Ergänzungsuntersuchung wird der Arbeitnehmer durch den Betriebsarzt betreut. Bei der Untersuchung erfolgt unter anderem eine Beratung des zu entsendenden Arbeitnehmers zu klimatischen Bedingungen im Zielland sowie die Beratung und ggf. Durchführung von erforderlichen Schutzimpfungen. 

Hinweis zur Sozialversicherung und ihrem Schutz: 

Zu beachten wäre, dass der Versicherungsschutz sich grundsätzlich nur auf Deutschland erstreckt. Jedoch sind Tätigkeiten im Ausland auf Grundlage des erweiterten Versicherungsschutzes durch besondere Rechtsvorschriften erfasst und greife auch außerhalb der Bundesrepublik.  

Nach den Regelungen der Verordnungen (EG) Nr.883/2004 und Nr.987/2009 unterliegen Beschäftigte, die in der Bundesrepublik Deutschland bei einem Unternehmen angestellt sind, weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit, wenn sie von dem Unternehmen zur Ausführung einer Arbeit in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats der EU entsandt werden, sofern die voraussichtliche Dauer der Beschäftigung 24 Monate nicht überschreitet. (https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1918) 

Vorab sollte dennoch geprüft werden, welche Leistungen der heimischen Versicherung auch im Ausland für Arbeitnehmer, ggf. die Familie greifen. Im Einzelfall ist es von Vorteil eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen oder falls möglich sich direkt am Zielort zu versichern.  

  • Risiken minimieren und für den Notfall vorbereitet sein 

Im Vorfeld sollten alle Risiken evaluiert und ein entsprechender Notfallplan vorliegen. In diesem Dokument muss klar kommuniziert werden, welche Maßnahmen im Wege einer Evakuierung greifen, welche medizinische Notfallversorgung bzw. welche ärztlichen Ansprechpartner kontaktiert werden sollen und welche Kommunikationswege vorliegen. Für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer ist der Notfallplan ein wichtiges Dokument und kann nach Ermessen ergänzt und erweitert werden. 

  • Während des Aufenthaltes im Ausland 

Die Gesundheit und Sicherheit des Arbeitnehmers hat oberste Priorität innerhalb der Entsendung.  Sind die Faktoren nicht gegeben, welche eine sichere Arbeitsumgebung und die Gesundheit des Arbeitnehmers garantieren, so kann dies zur Niederlegung der Arbeit und der Versetzung an den deutschen Unternehmens-Standort führen. 

Fazit

Um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer im Ausland zu gewährleisten, ist eine gründliche Analyse und Gefährdungsbeurteilung der aktuellen Arbeitssituation erforderlich. Es ist ebenso wichtig, dass Arbeitnehmer über mögliche Notfallsituationen aufgeklärt und entsprechend unterwiesen werden. Es ist unerlässlich, die geltenden Rechtsvorschriften und Grundlagen des jeweiligen Landes zu beachten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen beide eine Verantwortung zum Schutz und zur Risikominimierung. Notfallpläne und Vorsorgeuntersuchungen sind vorab wichtige Aspekte, um einen sicheren Arbeitsplatz innerhalb des Auslands zu gewährleisten. 

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Alexander Hahn
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