Arbeitsmedizin kurz erklärt
Die Arbeitsmedizin bildet die erste Säule der betrieblichen Grundbetreuung. Sie befasst sich mit den Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit. Der Fokus der ArbeitsmedizinArbeitsmedizinArbeitsmedizin ist das medizinische Fachgebiet, da...Im Glossar weiterlesen liegt hierbei auf arbeitsbedingten Gesundheitsschäden wie Berufserkrankungen, Unfallverhütung, Begutachtungen für Versicherungen.
Das fordert der Gesetzgeber:
Das deutsche Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit – kurz Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)Das Arbeitssicherheitsgesetz regelt die Pflichten ...Im Glossar weiterlesen – regelt die Pflichten der Arbeitgeber zur Bestellung von Betriebsärzten, Sicherheitsingenieuren und anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit.
Konkrete Anforderungen zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung werden separat in der Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) beschrieben. Hierbei handelt es sich um autonomes Recht der Unfallversicherungsträger.
Arbeitsmedizinische Grundbetreuung - Unsere Leistungen im Überblick
Unsere ArbeitsmedizinerArbeitsmedizinerArbeitsmediziner sind Fachärzte für Arbeitsmediz...Im Glossar weiterlesen unterstützen Sie in allen Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes:
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen aus arbeitsmedizinischer Sicht (nach Abschnitt 2 §5 ArbSchG)
- Begehung des Betriebs zur Identifizierung möglicher Gesundheitsgefahren (nach §10 ASiG)
- Mitwirkung an den Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA-Sitzungen)Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA-Sitzungen)Die sogenannte ASA-Sitzung muss mindestens einmal ...Im Glossar weiterlesen (nach §11 ASiG)
- Beratung bei der Erstellung der GefährdungsbeurteilungGefährdungsbeurteilungEine erfolgreiche Gefährdungsbeurteilung ermittel...Im Glossar weiterlesen
- Unterstützung und Beratung der Arbeitnehmer zu allen gesundheitsrelevanten Fragen im Zusammenhang mit ihrer Berufstätigkeit
- Unterweisung der Beschäftigten zu den für sie sicherheits- und gesundheits-relevanten Maßnahmen und Risiken an ihrer Arbeitsstätte (nach § 6 ArbStättV und § 12 ArbSchG)
Darüber hinaus unterstützen wir Ihre Mitarbeiter bei der Wiedereingliederung. Wir beraten bei arbeitsbedingter Belastung und zeigen Möglichkeiten der Arbeitsgestaltung hinsichtlich Verhaltens- und Verhältnisprävention auf. Die Einschätzung weitere präventiver Maßnahmen und gegebenenfalls die Verfügbarkeit von Hilfsmitteln komplettieren unser Leistungsportfolio.

Betriebsspezifische Leistungen im Überblick
Neben der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung bieten wir Ihnen betriebsspezifische Leistungen, die individuell zu Ihrem Unternehmen passen.
Hierzu zählen unter anderem:
- Arbeitsmedizinische Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen (nach §5 ArbMedVV und §11 ArbSchG)
- Beteiligung am betrieblichen Gesundheitsmanagement und Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Aktionen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, zum Beispiel durch Gesundheitstage und Präventionsprogramme
- Reisemedizinische Beratung und Impfberatung
- Beratung zum Umgang mit Sucht und Suchtprävention
- Unterstützung bei der Umsetzung des Mutterschutzgesetzes
- Unterstützung im betrieblichen Eingliederungsmanagement und bei der Untersuchung von Arbeitseinsatzfähigkeit
- Beratung im Bereich Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Durchführung von Impftagen zum Grippeschutz oder Reiseimpfungen
Arbeitsmedizinische Beratungen
Mutterschutz
Der Mutterschutz umfasst die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Mutter und Kind – vor und nach der Entbindung. Teil des Mutterschutzes sind Beschäftigungsverbote – vor und nach der Geburt – ein besonderer Kündigungsschutz für Mütter, sowie Entgeltersatzleistungen wie Mutterschaftsgeld (während des Beschäftigungsverbotes) und Elterngeld.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement beschreibt den systematischen Prozess zur Wiedereingliederung von langzeiterkrankten und häufig kurzzeiterkrankten Mitarbeitern. Primäres Ziel ist, die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter nach einer längeren Erkrankung zunächst wiederherzustellen und zu fördern. Anschließend gilt es erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen, damit die Gesundheit sowie die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter langfristig erhalten wird.
Hamburger Modell
Wenn Mitarbeiter nach längerer Krankheit oder einem schweren Unfall wieder ins Arbeitsleben zurückkehren, können sie das stufenweise tun – nach dem sogenannten Hamburger Modell. Ziel ist es, die Erkrankten schrittweise wieder an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen. Oft wird das Hamburger Modell als Maßnahme für die Zeit nach einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit mit einer Reha- oder Krankenhausbehandlung empfohlen.